Gelsenkirchen. Das Thema Raubkunst war nur kurz Thema im Kulturausschuss. Der Kulturamtsleiter verlas eine Passage aus einem Brief des Anwaltes der Erben, die Anspruch auf ein Corinth-Gemälde erheben.
Mit dem Verlesen eines Zitates aus einem Brief des Potsdamer Anwalts zum Thema Raubkunst im Kunstmuseum Gelsenkirchen stellte Kulturamtsleiter Dr. Volker Bandelow im jüngsten Kulturausschuss klar: Es gab ein Angebot der Erben, gegen eine Entschädigungszahlung in Höhe von 210.000 Euro auf die Rückgabe des Corinth-Bildes zu verzichten.
Anwalt Prof. Fritz Enderlein, der kürzlich betont hatte, die Erben wollten das Bild gar nicht an die Stadt verkaufen, bestätigte das Zitat. Allerdings sei dieses Angebot bereits ein Jahr alt: „Das Angebot, sich mit einer Entschädigung zu begnügen, wurde im Dezember 2013 unterbreitet. Die Stadt hat dieses Angebot abgelehnt, damit war es vom Tisch.“
Zwangsversteigerung unter Naziregime
Dagegen habe die Stadt im Juli 2014 geschrieben: „... würde die Verwaltung den Gremien der Stadt im Geiste der Washingtoner Erklärung vorschlagen, aus der historischen Verantwortung heraus, das Gemälde den Nachfahren ohne finanziellen Ausgleich zu überlassen.“ Prof. Enderlein: „Daran waren allerdings unannehmbare Bedingungen geknüpft.“
Da es sich im Kulturausschuss lediglich um eine Mitteilung der Verwaltung handelte, wurde über das Thema auch nicht diskutiert.
In der vorletzten Sitzung war das Gemälde Thema im nichtöffentlichen Teil der Sitzung. Das Kulturreferat informierte die Bürgervertreter über den Stand der Dinge. Danach kaufte die Stadt das Gemälde „Bacchanale“ von Lovis Corinth im Jahre 1957 in einer Kölner Galerie. Seitdem befindet es sich im Eigentum der Stadt Gelsenkirchen (und ist zurzeit auch im Kunstmuseum ausgestellt). Vor vier Jahren meldeten die Erben der einstigen Besitzer, die ihren kompletten Haushalt 1936 unter den Nazis zwangsversteigern mussten, Anspruch an. Seitdem laufen die Verhandlungen.