Gelsenkirchen. Die Staatsanwaltschaft Essen hat das Ermittlungsverfahren gegen einen Polizeiführer und weitere -beamte wegen Körperverletzung im Amt eingestellt.

Die Staatsanwaltschaft Essen hat das Ermittlungsverfahren gegen einen Polizeiführer und weitere Polizeibeamte wegen Körperverletzung im Amt eingestellt. Strafanzeige hatte u.a. der frühere Gelsenkirchener Polizeipräsident Rüdiger von Schoenfeldt gestellt, um die Ereignisse aus dem Play-off-Hinspiel zur Champions League zwischen dem FC Schalke 04 und PAOK Saloniki vorbehaltlos aufarbeiten zu lassen.

Damals, am 21. August 2013, war es in der 2. Halbzeit ab der 70. Minute zu Auseinandersetzungen zwischen Polizisten und S04-Fans gekommen, als Beamte versuchten, eine in der Nordkurve aufgehängte Zaunfahne mit dem „Stern von Vergina“ abzuhängen und sicherzustellen. Zuvor waren in der Halbzeitpause Vereinsvertreter in Gesprächen mit Fans gescheitert. Saloniki-Anhänger sollen zuvor damit gedroht haben, den Block oder das Spielfeld zu stürmen, würde das provokante Banner nicht entfernt werden.

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Verletzt wurden damals Zuschauer, Ordner und Sanitäter. „Der Staatsanwaltschaft lagen 44 Strafanzeigen vor. 27 wurden von Personen erstattet, die bei dem Einsatz verletzt worden waren. Die meisten davon durch Reizgas“, so Staatsanwalt Rainer Kock.

Strafrechtlich nicht zu beanstanden

Die Staatsanwaltschaft vertritt nach umfangreichen Ermittlungen die Auffassung, dass sowohl die Anordnung des Polizeiführers, in den Block zu gehen, als auch die Art der Ausführung durch die Einsatzkräfte strafrechtlich nicht zu beanstanden seien. Gleiches gelte angesichts der von Zeugen übereinstimmend geschilderten aggressiven Stimmung der griechischen Fans für die Entscheidung des Polizeiführers, die Fahne entfernen zu lassen. Kock: „Denn wäre es im Stadion zu Ausschreitungen zwischen beiden Fangruppen gekommen,, hätte die Lage angesichts der Menschenmassen im Stadion völlig außer Kontrolle geraten können.“

Die Situation im Block eskalierte demnach, weil Schalker den Einsatzkräften den Zugang zum Block verwehrt haben sollen. Sie hätten Polizeibeamte bespuckt und beleidigt, Becher und Feuerzeuge nach ihnen geworfen. Das Banner hätten sie außer Reichweite geschafft, so die Staatsanwaltschaft. „Beim Vordringen im Block selbst blockierten die Fans die Polizisten und griffen sie massiv auch mit Fahnenstangen an. Die Einsatzkräfte waren deshalb veranlasst, den Einsatzmehrzweckstock und Reizgas einzusetzen.“

© dpa

Diskussionen gab es immer wieder

Diskussionen gab es anschließend immer wieder über den Anlass des Einsatzes und damit über die Bedeutung des Banners. Der FC Schalke 04 selbst wurde in 2. Instanz von der Uefa vollständig entlastet. S04-Vorstand Peter Peters sagt: „Das ist insofern bemerkenswert, weil die Uefa weder Rassismus noch politische Botschaften in den Fußballstadien duldet.“

Das Polizeipräsidium Gelsenkirchen wollte die Verfahrenseinstellung gegenüber der WAZ nicht kommentieren. Ein Sprecher sagte: „Wir gehen davon aus, dass Rechtsmittel eingelegt werden. Deshalb ist das für uns immer noch kein abgeschlossenes Verfahren.“

Damit ist die Ankündigung der Gelsenkirchener Ultras gemeint, die die Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen den Leiter des Polizeieinsatzes nicht für rechtlich vertretbar halten. Sie reagieren mit Unverständnis auf die Einstellung und wollen mit Hilfe des „Repressionsfonds Nordkurve” Beschwerde einlegen.