Gelsenkirchen. Der Ex-Lehrer, der den Sohn seines Lebensgefährten sexuell missbraucht hatte, muss ins Gefängnis. Zunächst kam er aber in Freiheit.

Ins Gefängnis muss der ehemalige Lehrer aus Neuss. Aber ein hartes Urteil blieb ihm erspart. Das Landgericht Essen verurteilte den 45-Jährigen zu zweieinhalb Jahren Haft, weil er den zehn Jahre alten Sohn seines Gelsenkirchener Lebensgefährten viermal sexuell missbraucht hatte. Außerdem hatte er rund 800 kinderpornografische Dateien auf seinem Laptop.

Nach sechs Monaten U-Haft kam der Neusser am Mittwoch vorerst frei, muss erst in einigen Wochen wieder in die JVA. Die Jugendschutzkammer hob den Haftbefehl gegen ihn auf, weil sie weder Verdunkelungs- noch Wiederholungsgefahr sei. Auch Fluchtgefahr schied die Kammer aus. Richterin Luise Nünning: „Er ist sozial integriert.“

Der 45-Jährige hatte zu Prozessbeginn seine Taten gestanden, sie als „abscheulich und widerwärtig“ bezeichnet. Ein Mensch voller Widersprüche, wahllos im Sexualverhalten. Da ist auf der einen Seite der Pädagoge, der auch katholische Religion unterrichtet. Aushilfsorganist in Kirchen ist und Instrumente wie Kontrabass und Cello beherrscht. Aber da ist auch der Mann, der mal mit Frauen, mal mit Männern zusammenlebt, flüchtige Sexualkontakte sucht und Interesse an Jungen zwischen fünf und zehn Jahren hat.

Richterin erinnert an den Jungen

Nachdem sein Lebensgefährte 2012 starb, ging dessen Sohn zur Polizei und zeigte Missbräuche durch seinen Vater und den jetzt Angeklagten im Jahr 2004 an. In zwei Fällen waren es Taten, die der Angeklagte allein zu verantworten hat, in den beiden anderen Fällen missbrauchten Vater und Freund den Jungen. Die Taten selbst sind eher am unteren Rand vorstellbarer Sexualtaten angesiedelt. Hauptsächlich musste der Junge mit ansehen, was die Älteren trieben.

Das Gericht hatte den mittlerweile 20 Jahre alten Mann vernommen. Richterin Nünning: „Er leidet noch heute daran, kann die Erinnerung nicht ausschalten. Schlimm ist das vor allem, weil er die Taten mit seinem leiblichen Vater verknüpft.“

Auch die auf dem Rechner gefundenen pornografischen Kinderfotos und Äußerungen des Angeklagten in einem Chatroom für Pädophile bezeugten eine üble Neigung. Richterin Nünning empfahl ihm dringend, seine Probleme in einer Therapie abzubauen. Nach einer Verurteilung im Jahr 2009 war in der Therapie lediglich die Sex-Sucht des Angeklagten behandelt worden. Die Richterin sagte, jetzt müsse auch die pädophile Neigung aufgearbeitet werden, sonst müsse er beim nächsten Mal mit der Sicherungsverwahrung rechnen.