Gelsenkirchen. . Das Unternehmen empirica hat im Auftrag der Stadt auf dem Wohnungsmarkt geforscht. Laufende Leistungshöhen genießen Bestandsschutz.
Der Begrenzung tatsächlicher Unterkunftskosten für Leistungsbezieher nach dem zweiten und zwölften Sozialgesetzbuch (SGB) sowie nach dem Asylbewerberleistungsgesetz soll ein Konzept zu Grunde liegen, das schlüssig und hinreichend nachvollziehbar ist. So hat es das Bundessozialgericht in einem Urteil gefordert.
Gelsenkirchen hat vor diesem Hintergrund und in Ermangelung der erforderlichen statistischen Daten fürs Stadtgebiet das Unternehmen empirica Forschung & Beratung beauftragt.
Laufende Leistungen genießen Bestandsschutz.
Das Ergebnis, das dem Ausschuss für Soziales und Arbeit (ASA) jüngst vorlag, lässt aufhorchen. Denn: Mit einer Ausnahme waren demnach die Kosten für Unterkunft bisher zu hoch angesetzt. Die 50 Quadratmeter-Wohnung für eine Person etwa darf monatlich 290 statt bisher 295,50 Euro kosten. Gravierend ist die Differenz bei 80 qm für drei Personen: Die monatlichen Kosten werden ab sofort um 21,20 € auf 450 Euro reduziert. Um 9,45 Euro steigt dagegen der Anteil der öffentlichen Hand für vierköpfige Haushalte mit maximal 95 qm.
Wichtig zu wissen: Bereits laufende Leistungen genießen Bestandsschutz.