Gelsenkirchen. . In den nächsten Tagen verschickt die Stadt Gelsenkirchen insgesamt rund 62.000 Gebührenbescheide über die Grundbesitzabgaben, die bis zum 4. Februar in den Haushalten ankommen sollen.

Es ist mal wieder soweit. In den nächsten Tagen verschickt die Stadtverwaltung insgesamt rund 62.000 Gebührenbescheide über die Grundbesitzabgaben, die bis zum 4. Februar in den Haushalten ankommen sollen. Im Gegensatz zu den Vorjahren enthält das Papier ein paar neue Details, die nicht ohne Wert für die Empfänger sind.

Kämmerer Dr. Georg Lunemann etwa erinnert an die Umstellung auf das SEPA-Verfahren der Stadt im vergangenen Jahr. „Längst nicht alle Grundstücksbesitzer, die uns vorher ein Lastschriftmandat erteilt hatten, haben es auch für das neue Verfahren getan. Sie sollten das entweder noch nachholen oder die Überweisungen ihrer Grundbesitzabgaben zu den fälligen Terminen veranlassen, um Irritationen zu vermeiden.“

Fällig alle drei Monate

Fällig ist die Abgabe alle drei Monate, erstmals am 15. Februar. Die Folgetermine sind der 15. Mai, 15. August und 15. November. Wer wolle, sagte Lunemann, könne das auch in einer einzigen Zahlung leisten, die nach Vereinbarung zum 1. Juni geleistet werden müsse. Sollte jemand den neuen Bescheid nicht erhalten, gelte für ihn die letzte Ausfertigung.

Insgesamt nimmt die Stadt auf diesem Weg 36,9 Millionen Euro ein. Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in 2015 bei 545 Prozentpunkten. „Das ist im Vergleich zu 2014 ein stabiler Wert. Wie es 2016 aussehen wird, damit wird sich der Rat in seiner nächsten Haushaltsberatung beschäftigen müssen,“ sagte Lunemann.

Stadt beantwortet Fragen

Neben den Gebühren für Restmüllentsorgung, Entwässerung und Winterdienst taucht die Biomülltonne als neue Position auf. Tobias Heyne, Sprecher Gelsendienste: „Die kostenfreie Probephase ist vorbei. Wer die Biotonne bestellt hat, muss seit 1. Januar 2015 die der Größe entsprechende Gebühr zahlen. Beides ist auf dem Bescheid vermerkt.“

Sollten Fragen auftauchen, steht die Stadtverwaltung nach eigenem Bekunden mit Rat und Tat zur Verfügung. Es gibt auf dem Bescheid neben der Servicerufnummer 169-5325 auch die Mailadresse grundbesitzabgaben@gelsenkirchen.de, die für Nachfragen aller Art genutzt werden soll. Der Absender erhält eine Eingangsbestätigung, nach der Bearbeitung eine Antwort. Die Adresse gilt auch für im Bescheid noch nicht berücksichtigte Änderungen, die nach dem 8. Januar 2015 stattgefunden haben und quasi auf dem kleinen Dienstweg angepasst werden können.