Gelsenkirchen. . Die Umsetzung des Bundeskleingartengesetzes sorgt immer wieder für Ärger im Kleingartenverein. Spätestens bei einem Pächterwechsel müssen die Vorgaben erfüllt werden. Mit einem Zwischenpachtvertrag hofft der Stadtverband, den Kleingärtnern entgegen zu kommen. Darin haben z. B. große Lauben Bestandsschutz.
Die Fibel der Gelsenkirchener Kleingärtner hat knapp 40 Seiten und ist – natürlich – grün. Dort steht, was jeder Gelsenkirchener Kleingärtner darf bzw. nicht darf. Tabu sind Wege, Plätze und Gartenteiche aus Beton, ebenso Waldbäume wie Eiche und Tanne, Wacholder und Koniferen. Ein Kleingärtner, der sich nicht daran hält, muss Fundamente und Grünzeug beseitigen – spätestens dann, wenn ein Pächter „seinen“ Garten an einen Nachfolger übergeben will. „Wir können damit nicht den Nachpächter belasten“, sagt Franz Theilenberg, Vorsitzender des Stadtverbandes der Kleingärtner Gelsenkirchen.
Das sorgt bei einzelnen Pächtern für Unmut. Jüngstes Beispiel ist ein 80-jähriger Pächter in der Anlage Gelsenkirchen-Süd. Er soll einen Betonrundweg um seine Laube, mehrere Bäume, eine hohe Eibenhecke entfernen.
277 Gärten in der Anlage Süd
Franz Theilenberg sieht den Stadtverband sich bei solchen Problemfällen außen vor. Jeder Pächter eines Kleingartens habe ein Rechtsverhältnis mit seinem Kleingartenverein, „nicht mit dem Stadtverband“, betont er. „Unsere Aufgabe ist, dass wir die Vereine unterstützen.“
Mit 277 Gärten ist die Anlage Gelsenkirchen-Süd die größte in der Stadt. Eine Teilung des Vereins war vor Jahren schon mal angedacht, kam aber nicht zustande. Im Verein rumort es, u.a. wegen Rückbauten, Bauplänen, die verschwunden seien. Der erste Vorsitzende warf hin. Der neue Vorstand Frank Weller und Claudia Balthaus sagen, dass „sich der Stadtverband und Gelsendienste gegenseitig den Schwarzen Peter zuschieben“. Kritische Nachfragen seien „unerwünscht oder werden ausgesessen oder es gibt weitere Schwierigkeiten“. Mit dem Zwischenpachtvertrag zwischen Stadtverband und Gelsendienste, ist Franz Theilenberg überzeugt, habe man einen Weg gefunden, um den Kleingärtnern künftig gerecht zu werden. Darin ist auch der Bestandsschutz für große Lauben geregelt.