Gelsenkirchen. Die LEG legt in ihren Mieterhöhungen den im Mietspiegel angegebenen Höchstwert zugrunde. Auf der Basis des Wertes wird die Mieterhöhung berechnet.

„Die LEG versucht Mieter zu benachteiligen“, verweist der Mieterverein Gelsenkirchen auf Mieterhöhungen der LEG in Gelsenkirchen hin. Konkreter Fall: Im November 2014 schickte die LEG für den Wohnbereich Robert-Geritzmann-Höfe in der Feldmark entsprechende Mieterhöhungen an die Mieter.

Die LEG, mit rund 110.000 Mietwohnungen und zirka 300.000 Mietern eines der führenden Immobilienunternehmen in Deutschland, berufe sich bei ihren Mieterhöhungen auf den gültigen, örtlichen Mietenspiegel. Dieser weist für die jeweiligen Wohnungstypen eine sogenannte Bandbreite auf, es ist also ein Mindest- und ein Höchstwert angegeben. Die Differenz zwischen beiden Werten kann bis zu 1,20 Euro/qm ausmachen. In normalen Wohnungen ist der Mittelwert zwischen Höchst- und Mindestwert zu ermitteln. Dass dieser dann gilt, ist nicht nur Meinung des Mietervereins Gelsenkirchen, sondern auch anderer Organisationen und Privatvermieter sowie der jeweiligen Rechtsprechung.

Jede Wohnung wird einzeln bewertet

Anders die LEG. Sie legt in ihren Mieterhöhungen den Höchstwert zugrunde. Auf der Basis dieses Maximalwertes wird dann die Mieterhöhung für den betreffenden Mieter berechnet und verlangt. Eine Mieterhöhung über den Mittelwert hinaus sei nur mit einer entsprechenden Begründung möglich. Darauf verweist Rechtsanwalt Ernst Georg Tiefenbacher vom Mieterverein Gelsenkirchen. So sei in der Mieterhöhung der LEG-Wohnungen in der Feldmark lediglich der Höchstwert angegeben. „Den Mietern wird damit vorgespiegelt, dies sei auch gerechtfertigt.“

Auf WAZ-Anfrage betont die LEG, dass sie „jede ihrer Wohnungen einzeln und nach ihren individuellen Merkmalen bewertet“. Zum Fall Robert-Geritzmann-Höfe: Dort seien 46 der 49 LEG-Wohnungen öffentlich gefördert, nur drei frei finanziert worden. Von diesen drei Wohnungen habe ein Mieter eine Mieterhöhung bekommen.

Bis zum 31. Januar hat dieser LEG-Mieter noch die Möglichkeit, gegen die Erhöhung Einspruch zu erheben, so der Mieterverein Gelsenkirchen.