Gelsenkirchen. Gericht entscheidet über Berechtigung höherer Abfindungen bei Saint Gobain. Ex-Betriebsratsvorsitzender Jürgen Schäfers stärkt sieben Klägern den Rücken
Sieben ehemalige Beschäftigte bei Saint Gobain, Nachfolgeunternehmen des früheren „Schalker Verein“, warten ungeduldig auf eine Entscheidung des Arbeitsgerichts. Die Kläger sind sicher, dass ihr Anspruch auf eine wesentlich höhere Abfindung gerechtfertigt ist.
Die Information des damaligen Betriebsratsvorsitzenden bei Saint Gobain, Jürgen Schäfers, könnte die Erfolgschancen der Kläger verbessern. Der 66-Jährige hat den Sozialplan aus dem Jahr 2004 mit ausgehandelt und unterschrieben. Schäfers: „Der Sozialplan hat Ewigkeitscharakter und gilt so lange, bis auch der letzte Arbeitnehmer ausgeschieden ist.“
Gültigkeit des Sozialplans fand zu wenig Beachtung
Der frühere Betriebsratschef hatte den bisherigen Rechtsstreit verfolgt, zeigt sich verwundert darüber, dass das Thema der Gültigkeit des Sozialplans seiner Meinung nach zu wenig Beachtung fand. Er kann nicht nachvollziehen, warum der Betriebsratvorsitzende, der auf seine Amtszeit ab 1. Januar 2006 folgte, ohne gültigen Betriebsratsbeschluss in einer Protokollnotiz eine Verschlechterung für die Kollegen vereinbarte.
Der einst blühende Konzern bekam schon in den 80er Jahren den Gegenwind zu spüren, der ihm auf dem Weltmarkt zu schaffen machte. So musste die Zukunft für die Belegschaft nach und nach durch Sozialpläne im Hochofen-, Mineralwolle- und Gießereibereich abgesichert werden. Nach der Übernahme durch Saint Gobain 1998 waren noch 600 Mitarbeiter beschäftigt. Es folgte nach weiterem Personalabbau schließlich 2004 der Sozialplan, der für die Schließung des Werks galt. Jürgen Schäfers erinnert sich: „Wir haben damals an zwei Tagen verhandelt, stießen zunächst auf erbitterten Widerstand der Werksleitung, ehe uns der Durchbruch gelang. Da nur noch 50 Mitarbeiter beschäftigt waren, war uns bewusst, dass wir ihnen mit einem sher guten Sozialplan den Rücken stärken mussten.“ Die verbliebenen Kollegen hätten kaum noch politische Durchsetzungsmöglichkeiten gehabt.
Der Sozialplan gilt noch heute
Auch Jürgen Schäfers ist bewusst, dass sich die gesetzliche Grundlage für den Rentenbezug mittlerweile geändert hat. So hätten Beschäftigte vor der Gesetzesänderung noch mit 60 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen können. Doch müsse man die Abfindungsregelung von der gesetzlichen Möglichkeit der Frühverrentung trennen, sagt Schäfers.
Alle Kläger, die heute um Abfindungen streiten, hätten den Höchstanspruch auf Abfindung gehabt. Der Betrag habe sich je nach individuellem Anspruch der Kollegen noch durch Sonderzahlungen, vermögenswirksame Leistungen, Urlaubsansprüche und eventuell auch Jubiläumsgeld erhöht. Der Sozialplan gelte bis heute. Vier der Kläger waren 2010, drei im Jahr 2013 ausgeschieden.