Gelsenkirchen. . Eine Telefonberatung zum Thema Mindestlohn ist von Montag bis Donnerstag von 8 bis 20 Uhr freigeschaltet. Eine Hilfe für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Der Mindestlohn ist seit Jahresbeginn Gesetz. In dem Zusammenhang weist der Gelsenkirchener Bundestagsabgeordnete Joachim Poß (SPD) auf eine eigens dafür eingerichtete Hotline hin. „Die Mitarbeiter der Mindestlohn-Hotline beantworten allgemeine Fragen zum Mindestlohn, wobei die individuelle Situation der anrufenden Arbeitgeber und Arbeitnehmer berücksichtigt wird“, erklärte Joachim Poß. „Außerdem können Verstöße gegen den Mindestlohn anonym bei der Hotline gemeldet werden.“
Alle volljährigen Arbeitnehmer haben jetzt einen gesetzlichen Anspruch auf Mindestlohn. Bei Zeitungszustellern, und dort wo Mindestlohntarifverträge bestehen, gibt es Übergangsregelungen. Spätestens ab 2017 bekommen alle 8,50 Euro. Mit dem Mindestlohngesetz ist auch Schluss mit der „Generation Praktikum“. Praktikanten bekommen zukünftig den Mindestlohn – ausgenommen sind lediglich Praktika vor oder während des Studiums und der Ausbildung von bis zu drei Monaten.
Ende des Lohndumpings
Den flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde ab dem 1. Januar 2015 für rund 3,7 Millionen Beschäftigte bezeichnete Joachim Poß als „historischen Meilenstein in der Arbeitsmarktpolitik, von dem viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch in Gelsenkirchen profitieren“. Lohndumping gehöre damit endlich der Vergangenheit an. Der Mindestlohn schütze zudem auch ehrliche Unternehmerinnen und Unternehmer, die schon immer gute Löhne gezahlt haben. Sie müssten jetzt nicht mehr mit Betrieben konkurrieren, deren Geschäftsmodell vor allem auf Dumpinglöhnen basiere.
Mindestlohn-Hotline unter: 030 60 28 00 28 (Montag bis Donnerstag von 8 bis 20 Uhr).