Gelsenkirchen. Mehr als 22.700 Menschen in Gelsenkirchen werden ab Januar deutlich mehr Geld im Portemonnaie haben. So viele Beschäftigte werden dann erstmals vom gesetzlichen Mindestlohn profitieren.

Mehr als 22.700 Menschen in Gelsenkirchen werden ab Januar deutlich mehr Geld im Portemonnaie haben. So viele Beschäftigte werden dann erstmals vom gesetzlichen Mindestlohn profitieren. Bislang verdienen sie weniger als 8,50 Euro brutto pro Stunde.

Das teilt die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten Ruhrgebiet mit und beruft sich auf eine Untersuchung zum Mindestlohn vom Pestel-Institut in Hannover. Demnach wird die Einführung des Mindestlohns einen enormen Effekt für die heimische Wirtschaft haben: Die Wissenschaftler gehen allein in Gelsenkirchen von einer zusätzlichen Kaufkraft von 47,2 Millionen Euro durch den Mindestlohn aus.

Neue Kleidung, Kosmetik, Kino

„Im Schnitt wird jeder in Gelsenkirchen, der bislang einen Niedriglohn von unter 8,50 Euro bekommen hat, im kommenden Jahr rund 2080 Euro mehr Geld zur Verfügung haben – allein durch den Mindestlohn“, sagt Yvonne Sachtje. Die Geschäftsführerin der NGG Ruhrgebiet macht deutlich, dass dieser zusätzliche Verdienst nahezu eins zu eins in den Konsum fließen werde: „Die wenigsten werden ihr Lohn-Plus auf die hohe Kante legen. Die meisten werden sich davon endlich einmal etwas gönnen“ – Sachen, die sie sich als Niedriglöhner vorher nicht oder nur schwer erlauben konnten: neue Kleidung, Kosmetik, Kino … und auch einmal ein Essen in der Gaststätte“, so Yvonne Sachtje.

Wichtig sei nun, dass alle Arbeitgeber den Mindestlohn auch tatsächlich zahlten. „Die Verstoß gegen den gesetzlichen Mindestlohn ist kein Kavaliersdelikt“, so die NGG-Geschäftsführerin und fordert „Mindestlohn-Sonderkontrollen“ durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls. Informationen gibt es beim „BDGB-Online-Lotsen“ mindestlohn.de. Darüber hinaus hat auch das Bundesarbeitsministerium eine „Mindestlohn-Hotline“ geschaltet: 030 / 60 28 00 28 (Montag bis Donnerstag von 8 Uhr bis 20 Uhr). Die NGG weist darauf hin, dass ein Minijobber ab Januar nur noch rund 52 Stunden pro Monat – und damit 13 Stunden pro Woche – arbeiten muss, wenn er einen Stundenlohn von 8,50 Euro bekommt.