Gelsenkirchen. . Yvonne Sachtje von der Gewerkschaft NGG befürchtet ein „Heuern und Feuern“. Grund: Beim Mindestlohn gelten Ausnahmeregelungen. Auch in Gelsenkirchen.

Noch bis Jahresende müssen sich Beschäftigte in Gelsenkirchen mit einem Stundenlohn von unter 8,50 Euro zufrieden geben. „Ab Januar wird der Hebel umgelegt – auf Mindestlohn. Dann gilt: 8,50 Euro pro Stunde ist der unterste Lohnsockel für jede Mini-Jobberin, für jede Saisonkraft in Hotels und Gaststätten und für jede Rentnerin, die etwas dazuverdienen muss“, sagt Yvonne Sachtje von der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG).

Die NGG Ruhrgebiet weist aber darauf hin, dass es Ausnahmen gibt: bei Langzeitarbeitslosen zum Beispiel. Wer seit mindestens einem Jahr arbeitslos gemeldet ist, hat erst nach sechs Monaten im neuen Job Anspruch auf den Mindestlohn. Die NGG kritisiert das und befürchtet einen „Drehtüreffekt“ auf dem Arbeitsmarkt: „Hier steht uns ein Heuern und Feuern bevor. Arbeitgeber werden Langzeitarbeitslose als Billigkräfte ausnutzen, nach einem halben Jahr entlassen und durch neue Langzeitarbeitslose ersetzen“, glaubt die Geschäftsführerin der NGG Ruhrgebiet. Weitere Ausnahmen gebe es etwa für Praktikanten, Minderjährige und Ehrenamtliche.

„Wir erwarten auch Fälle, bei denen Arbeitgeber Beschäftigte knallhart vor die Alternative stellen: entweder Job mit einem Lohn von unter 8,50 Euro oder Kündigung“, sagt Yvonne Sachtje.