Gelsenkirchen. . Ein WAZ-Leser aus Gelsenkirchen hat sich über das Verhalten seines Nachbarn und das der Polizei beschwert. Der Nachbar hatte sein Auto gewaschen und dazu noch die Garage aufgeräumt. Seine Beschwerde, so der Leser, sei von der Polizei abgetan worden. Und: Das Autowaschen in der Öffentlichkeit sei nicht verboten, er und seine Frau sollten doch einfach nicht hinsehen und gefälligst toleranter sein.

Doppelt empört hat sich unser Leser Alfred Doliwa. Zum einen über einen Nachbarn, der an Totensonntag (23. November) sein Auto in der Siedlung an der Ravensbergerstraße vor seiner Garage „gewaschen und ausgesaugt“ hat und danach den Abstellplatz „komplett ausgeräumt“ und auf Vordermann gebracht hat. Und zum anderen darüber, dass der Nachbar die Bitte nach Unterlassung einfach ignoriert hat und zudem noch die Polizei keinen Anlass sah, tätig zu werden. „ Ich habe den Polizeibeamten auf die Bestimmungen hingewiesen, wonach alle öffentlich bemerkbaren Arbeiten an Sonn- und Feiertagen verboten seien, die geeignet sind, die äußere Ruhe des Tages zu stören“, schreibt uns Alfred Doliwa und bezieht sich dabei auf den Paragrafen drei des Sonn- und Feiertagsgesetzes.

Die Antwort des Polizisten aber war augenscheinlich nicht geeignet, seinen Ärger über den Lärm und Ruhestörung verfliegen zu lassen. Denn der Beamte, so zitiert ihn der Leser, habe gesagt, „er sehe keinen Grund zum Einschreiten. Das Autowaschen in der Öffentlichkeit sei nicht verboten, wir sollten doch einfach nicht hinsehen und gefälligst toleranter sein. Woher ich denn die Kenntnis nähme, dass ein solches Verbot existiere? Er hätte studiert und wisse, dass es keine Regelung gebe, die Autowaschen in der Öffentlichkeit untersage. Doliwas Fazit: „Es ist beschämend wie das Pietäts- und Anstandsgefühl mit Billigung der Polizei mit Füßen getreten wird.“

Polizeisprecherin Stefanie Dahremöller nahm auf Anfrage der Redaktion dazu Stellung: „In der Tat gibt es diesen Paragrafen. Wir haben die Angelegenheit zur Aufklärung an die Beschwerdestelle unserer Behörde weitergeleitet. Es wird eine Rücksprache mit dem Beamten geben und Herr Doliwa erhält auf jeden Fall eine Antwort. Wir lassen nichts unter den Tisch fallen.“