Gelsenkirchen-Buer. .

„Im Bergmannsheil-Krankenhaus Buer (BKB) wurden Behandlungfehler gemacht, so dass meine Mutter einen schleichenden Schlaganfall erlitt“, wirft Joachim Männel dem BKB vor - und will Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung erstatten.

Ein Albtraum für Kinder, auch wenn sie längst erwachsen sind: Die Mutter stürzt in der eigenen Wohnung so schwer, dass sie sich nicht helfen kann. Im Falle Elfriede Männels (87) aus Bismarck war ihr Sohn gerade im Kurzurlaub, eine Nachbarin benachrichtigte den Rettungswagen. „Im Bergmannsheil-Krankenhaus Buer (BKB) aber wurden solche Behandlungfehler gemacht, dass sie einen schleichenden Schlaganfall erlitt“, wirft Joachim Männel dem BKB vor - und will Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung erstatten.

36 Stunden unentdeckt

Es war der Nachmittag des 18. August 2010, als die Seniorin im Bad ausrutschte und sich Kopf und Knie aufschlug, so Männel. „Rund 36 Stunden lag sie in ihrem Urin und war innerlich ausgetrocknet, als die Nachbarin am 20. August nachts hörte, wie sie mit dem Kopf gegen die Heizung stieß.“

Im Bergmannsheil hätten die Ärzte nur die Kopfwunde genäht, ein Schmerzmittel und eine 1000-ml-Infusionslösung verabreicht. „Das ist zu wenig für eine alte Frau, die so lange nichts getrunken hat“, so Männel. Eine Harnwegsinfektion sei zwar festgestellt, aber nicht behandelt worden, ebensowenig die Schürfwunden an den Knien und eine Dekubitus-Wunde durch das Liegen.

„Als ich abends eintraf, redete meine Mutter wirres Zeug. Dabei hatte sie sich zuvor noch fast selbst versorgen können.“ Entgegen vorheriger Ankündigung sei die Seniorin am 22. August plötzlich entlassen worden, obwohl sie nicht selbstständig habe laufen können. Die Wundnaht am Kopf habe wieder gelöst und habe geklebt werden müssen.

„Die Hausärztin hat sie am 23. August ins Elisabeth-Krankenhaus Recklinghausen eingewiesen. Mittlerweile sitzt meine Mutter im Rollstuhl und hat Pflegestufe 1“, sagt Männel, der sich auch über unvollständige Patientenakten und falsch adressierte Arztberichte ärgert. Er hat die Gutachterkommission für Ärztliche Haftungsfragen der Ärztekammer Westfalen-Lippe eingeschaltet. Diese bestätigte, zwei Chefärzte als Gutachter beauftragen zu wollen.

Externe Bewertung

Derweil weist das BKB die Vorwürfe Männels zurück. In einer Stellungnahme an die Gutachterkommission heißt es, die „Untersuchung, Diagnostik und Behandlung erfolgte äußerst sorgfältig und gewissenhaft“. Dass die 87-Jährige nicht am 19., sondern bereits am 18. August gestürzt sei, sei nicht bekannt gewesen.

Eine Einweisung ins Elisabeth-Krankenhaus könne aus geriatrischen Gründen durchaus angemessen gewesen sein, sagt BKB-Geschäftsführer Werner Neugebauer, aber als Unfallkrankenhaus könne das Bergmannsheil eine solche Behandlung nicht anbieten. Eine finanzielle Entschädigung vor einer externen Bewertung lehnt er ab. Joachim Männel hatte diese gefordert, um die Pflegekosten seiner Mutter zu decken und in Aussicht gestellt, dann keine Anzeige erstatten zu wollen.