Düsseldorf/Herne. .

Zwei Jahre auf Bewährung: Das Amtsgericht Düsseldorf sprach diese Gesamtstrafe für einen Narkose-Arzt (64) aus. Unter seinen Händen starben in Herne und Düsseldorf zwei Patientinnen.

„Zwei Menschen tot und dann nur zwei Jahre auf Bewährung.“ Einem Vater aus Herne, der seine Tochter verlor und an dem Prozess in der Landeshauptstadt teilnahm, war das zu wenig. 2007 hatte seine Tochter in Herne eine Abtreibung vornehmen lassen. In der Narkose kam es zu Komplikationen, zehn Tage später starb sie. Der Anästhesist wurde zu zehn Monaten auf Bewährung und 30 000 Euro Schmerzensgeld für die Familie verurteilt (die WAZ berichtete).

Der Düsseldorfer Fall ist im selben Jahr, aber vorher passiert. Hier war der Arzt für die Narkose bei einer Zahn-OP zuständig. Bei dieser Patientin misslang das Legen eines Atemschlauchs, er rief zu spät den Notarzt. Die 28-Jährige starb auf dem Behandlungsstuhl.

Der Staatsanwalt warf dem Arzt gravierende Fehler vor, er habe „völlig versagt“. Der Angeklagte ließ den Verteidiger pauschal alle Vorwürfe einräumen, entschuldigte sich. Die Richterin verurteilte ihn für den Düsseldorfer Fall zu anderthalb Jahren und Schmerzensgeld für die Mutter, bildete dann eine Gesamtstrafe für beide Fälle von zwei Jahren. Bewährung sei möglich, weil keine Wiederholungsgefahr besteht: Der Anästhesist hat seine Zulassung abgegeben.