Hamm/ Gelsenkirchen-Buer. . Oberlandesgericht lehnt Entschädigung wegen des Umbaus der Horster Straße ab. Richter kritisiert aber dennoch das Verhalten der Stadt.
Aus der Entschädigung wird nichts. Brigitte Neukirchen hatte gegen die Stadt Gelsenkirchen geklagt, weil sie den Niedergang ihres Raumausstattung-Geschäftes an der Horster Straße durch die Baustelle begründet sah. „Ja“, sagte Richter Frank Walter, Vorsitzender des 22. Zivilsenats am Oberlandesgericht Hamm, eine Baustelle ist eine Beeinträchtigung, keine Frage.
Aber der schier endlos erscheinende Umbau der Horster Straße sei noch nicht der Worst Case, der schlimmste anzunehmende Fall. Ausschlaggebend für die Zurückweisung der Entschädigungswünsche von Brigitte Neukirchen war für den Senat die Finanzlage ihres Unternehmens. „Der Geschäftsbetrieb hatte keine Aussicht auf Erfolg“, erläuterte Richter Frank Walter.
Bauplanung bleibt unklar
Zudem hatte Brigitte Neukirchen „den Primär-Rechtsschutz nicht in Anspruch genommen.“ Was er damit meinte, erklärte Frank Walter. Bereits zu Beginn der Baustelle hätte Brigitte Neukirchen zum Beispiel einen Widerspruch gegen die Sperrung der Horster Straße einlegen können.
Ungeschoren kam die Stadt Gelsenkirchen aber auch nicht davon: „Haben Sie einen Plan?“, fragte Richter Frank Walter Bernd Ax, der die Stadt Gelsenkirchen anwaltlich vertrat. Auf mehrmalige Nachfrage des Richters konnte dieser die geplanten Endzeiten der einzelnen Bauabschnitte nicht benennen.
Handelsregister gibt Auskunft
„Das muss Ausgangspunkt eines jeden geordneten Verfahrens sein“, stellte Richter Walter fest. „Ich kann konkret keinen Endpunkt benennen“, erklärte Anwalt Bernd Ax. „Uns irritiert, dass es keinen Endpunkt gab. Wie war die Ursprungsplanung?“, erwiderte der Richter Walter.
Mokiert hat der Richter zudem, dass der Anwalt der Stadt die Geschäftsführer-Funktion von Brigitte Neukirchen hinterfragen wollte. „Warum haben Sie nicht ins Handelsregister geschaut?“, wollte Richter Walter wissen.
Kritik an der Stadt
„Wir waren sehr kritisch gegenüber der Stadt“, erklärte Frank Walter abschließend. Und versuchte Brigitte Neukirchen davon zu überzeugen, die Klage zurückzuziehen. Tat die ehemalige Geschäftsführerin der Firma Neukirchen aber nicht.
Die Frau, die ihr Geschäft als „Herzensangelegenheit“ beschrieb, für das sie wöchentlich bis zu 60 Stunden gearbeitet hat, ließ ihrem angestauten Frust zum Schluss noch einmal freien Lauf: „Ich musste nicht sechs Monate eine Baustelle ertragen, ich musste sie zwei Jahre ertragen. Es kann nicht sein, dass die Stadt immer davon kommt. Warum hat man uns nicht richtig informiert?“