Essen-Rüttenscheid. . Zwei 5,30 Meter hohe, sogenannte „Mega-Light-Boards“ sollen demnächst über der Martin- und Alfredstraße thronen. Die Stadt verdient an den Werbentafeln durch die Pachteinnahmen mit. Im gesamten Stadtgebiet finden sich bereits rund 20 große Tafeln, insgesamt seien laut Stadt 60 rechtlich möglich.
Die Dimensionen sind auf den ersten Blick gigantisch: 2,80 Meter hoch und 3,75 Meter breit sind die beiden doppelseitigen Werbetafeln, sogenannte „Mega-Light-Boards“, die demnächst – versehen mit einem 2,50 Meter hohen Fuß – in Rüttenscheid angebracht werden sollen. Dabei handelt es sich um von hinten beleuchtete Werbeträger mit wechselnden Plakatmotiven. Für zwei exponierte Standorte hat die Kölner Firma Ströer Deutsche Städtemedien Bauanträge gestellt: an der Ecke Martinstraße/Wehmenkamp sowie an der Alfredstraße, nahe des Grugaplatzes. An letzterer Stelle weicht dafür eine vorhandene Litfaßsäule.
„Das ist nichts Ungewöhnliches. Von diesen Werbetafeln gibt es im gesamten Stadtgebiet bereits rund 30 Stück, 20 von ihnen sind Mega-Light-Boards in dieser Größe, etwa am Limbecker Platz“, sagt Stadtsprecher Stefan Schulze. In welchem finanziellen Umfang genau die Stadt davon profitiere, könne er nicht mitteilen, da es sich um privatwirtschaftliche Verträge handele. Die schließt die zuständige Grundstücksverwaltung Essen (GVE), eine Stadttochter, mit den Anbietern der Werbeflächen ab.
GVE erhält Pachteinnahmen
Auch Ströer hüllt sich bei Zahlen in Schweigen, dazu könne man keine Angaben machen, heißt es in einer Stellungnahme. „Die GVE erhält für die jeweils genutzten Flächen natürlich Pachteinnahmen“, so Schulze. Insgesamt, so sei es in einem Papier zu Werbeflächen im Stadtgebiet Ende der 1990er-Jahre festgeschrieben worden, könnten in Essen maximal 60 solcher Tafeln angebracht werden – für die Stadt offenbar ein lukratives Geschäft.
Dafür müssen jedoch strenge Auflagen erfüllt werden, beteuert Schulze: „Der Verkehr darf durch solche Tafeln natürlich nicht beeinflusst werden. Das ist auch in diesem Fall von Polizei und Verkehrswacht überprüft worden“, so Schulze. Ströer bestätigt das: „In Deutschland sind Werbeanlagen, die die Sicherheit des Verkehrs gefährden, grundsätzlich unzulässig“, heißt es auf Anfrage. Zudem werde die Licht-Belästigung für das Umfeld vor Erteilung einer Baugenehmigung überprüft.
Die wird nun offenbar auf den Weg gebracht: Laut einer Vorlage, die am Donnerstag der Bezirksvertretung II zur Kenntnis vorgelegt wird, hat die Verwaltung nach planungsrechtlicher Überprüfung keine Bedenken.