Essen-Stadtwald. Die SPD in der BV II fordert eine Erhaltungssatzung für die Siedlung in Stadtwald. Das würde teuer und wirke sich anderswo aus, so die Stadt.

Die Diskussion um den geplanten Abriss von sieben Häusern am Rand der Eyhof-Siedlung in Essen-Stadtwald geht weiter. So wird sich die zuständige Bezirksvertretung am 27. August mit dem Thema beschäftigen. Die SPD-Fraktion fordert vom Rat, die Stadt mit der Erstellung einer Erhaltungssatzung für die rund 100 Jahre alte Siedlung zu beauftragen. Doch das könnte teuer werden und negative Konsequenzen für andere Projekte haben, so die Stadt.

Seit bekannt ist, dass die GE-WO Osterfelder Wohnungsgenossenschaft die Häuser an der Angerstraße 17-29 abreißen und durch Neubauten ersetzen will, setzen sich verschiedene Gruppen für den Erhalt der Gebäude ein. So spricht auch die SPD in ihrem Antrag an die Bezirkvertretung II (Stadtwald, Rellinghausen, Bergerhausen, Rüttenscheid) von der Eyhof-Siedlung als einem historisch und künstlerisch wertvollen Gesamtensemble, das es komplett zu erhalten gelte. Die Siedlung sei prägend für den Stadtteil.

Der Aufwand für die Erstellung einer Erhaltungssatzung ist laut Stadt erheblich

Mit einer Erhaltungssatzung können Gebäude oder Siedlungen geschützt werden, die nicht unter Denkmalschutz stehen, wie es bei der Eyhof-Siedlung der Fall ist. „Im Gegensatz zu einer positiv steuernden Gestaltungssatzung hat eine Erhaltungssatzung negativ-abwehrenden Charakter“, erläutert Ronald Graf, Leiter des Amtes für Stadtplanung und Bauordnung. Die Kosten für solche Satzungen habe man im vergangenen Jahr einmal durchrechnen lassen. Erläuterungen und Zahlen sind einer Vorlage für den Stadtplanungsausschuss Ende 2019 zu entnehmen. „Der Verwaltungsaufwand zur Erarbeitung einer solchen Satzung, das Satzungsverfahren sowie für den Vollzug ist erheblich“, heißt es dort.

Das Torbogenhaus ist der Eingang zur Eyhof-Siedlung. Diese entstand vor rund 100 Jahren.
Das Torbogenhaus ist der Eingang zur Eyhof-Siedlung. Diese entstand vor rund 100 Jahren. © FUNKE Foto Services | André Hirtz

Die Erstellung einer solchen Satzung – für die Vorlage berechnet am Beispiel Werden – würde einmalig 223.000 Euro kosten, dazu kämen jährliche Kosten von 104.000 Euro für den Vollzug. „Die Durchsetzung einer solchen Satzung muss ja überwacht und Verstöße müssen gegebenenfalls sanktioniert werden“, so Graf. Zudem wecke man durch eine solche Erhaltungssatzung Begehrlichkeiten andernorts.

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Der Amtsleiter verweist auf die begrenzten personellen und finanziellen Mittel, die der Behörde zur Verfügung stünden. Derzeit gehe man davon aus, dass man den Denkmalschutz der beiden Siedlungen Altenhof II und Kolonie Zollverein III um eine Gestaltungssatzung ergänzen werde. Das sei vom Arbeitsaufwand her gerade noch zu schaffen. „Wenn es politischer Wille ist, dass wir uns um die Eyhof-Siedlung kümmern, müssen wir andere Aufgaben zurückstellen, was dann für die Betroffenen ebenfalls schmerzlich ist“, sagt Ronald Graf. Die Auswahl der derzeit zum Schutz vorgesehenen Objekte orientiere sich am interkommunalen Handlungskonzept „Siedlungskultur in Quartieren des Ruhrgebietes“.

Die Neubauten müssen sich in die Umgebung einfügen

Auch ohne Erhaltungssatzung seien riesige Neubauten an der Angerstraße aber nicht zu befürchten. „Für den Abriss der Häuser braucht der Eigentümer keine Genehmigung, wohl aber für die geplanten Neubauten“, so Graf. Und dabei achte man natürlich streng darauf, dass sich die Neubauten von Größe und Ausrichtung in die vorhandene Siedlung einfügten. „In einem solchen historischen Umfeld ist der Rahmen dafür natürlich viel enger gesteckt als anderswo in der Stadt.“

Letzte Sitzung der BV II vor der Kommunalwahl

Die Bezirksvertretung II (Stadtwald, Rellinghausen, Bergerhausen, Rüttenscheid) trifft sich zur letzten Sitzung vor der Kommunalwahl, die am 13. September stattfindet. Tagungsort der BV ist am Donnerstag, 27. August, 18 Uhr, wegen Corona das Rathaus am Porscheplatz.

Für etliche der Bezirksvertreter sowie für Bezirksbürgermeister Gerhard Barnscheidt wird es die letzte Sitzung sein, denn sie stellen sich nicht mehr zur Wahl.

Eine weitere Möglichkeit, die Anwohner gegenüber den Neubauplänen positiver zu stimmen, sieht der Amtsleiter in einer Art Workshop. „Die Genossenschaft könnte ja gemeinsam mit den Anwohnern klären, wer dort welche Wünsche hat. Die Ergebnisse könnten dann in den Bauantrag einfließen.“

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Für die Vergabe des Denkmalschutzes gelten besondere Kriterien

Auf die Frage, warum beispielsweise die Gartenstadt-Siedlung Margarethenhöhe Denkmalschutz genieße und die Eyhof-Siedlung nicht, erklärt Hedwig Rosker-Hansel von der Unteren Denkmalbehörde, dass Denkmalschutz für die Eyhof-Siedlung nie geplant gewesen sei. „Wir können nicht alles erhalten, was uns in der Stadt als schön erscheint“, ergänzt Graf. Da müsse man schon objektive Kriterien anlegen.

Die jetzt geltenden Denkmalgesetze gehen auf das Jahr 1980 zurück, so Hedwig Rosker-Hansel. Es habe eine Gesamtbegehung auf Essener Gebiet gegeben, bei der über 4000 Objekte überprüft und am Ende eine Liste von rund 1000 erhaltenswerten Objekten (meist gebaut bis Ende 1940) entstanden sei. Diese Liste habe man inzwischen fast komplett abgearbeitet. „Auch 35 Siedlungen in Essen wurden dabei betrachtet, 15 davon sind geschützt“, so Hedwig Rosker-Hansel.

Zu viele Veränderungen an Objekten verhindern oft den Denkmalschutz

Für sieben Siedlungen sei das Verfahren noch nicht abgeschlossen, die Eyhof-Siedlung gehöre nicht dazu. Wenn im Zuge der Privatisierung an den Häusern zu viele Veränderungen zum Original vorgenommen worden seien, wie in der Gottfried-Wilhelm-Kolonie in Rellinghausen, entfalle die Möglichkeit, ein Ensemble als denkmalwürdig einzustufen, so Hedwig Rosker-Hansel. Die städtische Untere Denkmalbehörde arbeite bei der Bewertung mit dem Amt für Denkmalpflege des Landschaftsverbands Rheinland (LVR) zusammen. „Wenn ein Objekt unter Denkmalschutz gestellt wird, werden die jeweiligen Eigentümer im Anhörungsverfahren beteiligt, der Beschluss zur Eintragung erfolgt durch den für Denkmalfragen zuständigen politischen Ausschuss“, erklärt die städtische Denkmalpflegerin. Mit der Eintragung seien die Eigentümer an Rechte und Pflichten gebunden, weil zum Beispiel bei Um- und Anbauten die Denkmalbehörde eingeschaltet werden müsse.

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