Essen-Schönebeck. Anlieger des Terrassenfriedhofes in Schönebeck, auf dem genehmigt gejagt wird, beschweren sich über den Abschuss von Kaninchen oder Krähen bei laufendem Betrieb. Sie fürchten Gefahr für die Sicherheit der Besucher. Auch im Schlosspark Borbeck gab es deswegen schon Beschwerden.
Die einen sprechen von „wilder Ballerei“ und fühlen sich in ihrer Ruhe gestört sowie in ihrer Sicherheit beeinträchtigt. Die anderen klatschen Beifall: „Endlich knallt einer die lästigen Hasen ab, die immer wieder unser Familiengrab abfressen und umwühlen“. Beides hört man auf dem Terrassenfriedhof in Schönebeck.
Anlieger haben in den letzten Tagen mehrfach Schüsse auf dem Terrassenfriedhof gehört. „Da sitzt man am Sonntagmorgen gegen acht Uhr beim Frühstück und es hört sich an wie in Beirut“, beschreibt Ulrich Giese das Erschrecken der Familie. Seine Gattin hat erst vorgestern einen Jäger direkt am Eingang des Friedhofes, am Kaldenhoferbaum, angetroffen. „Wenn dort jemand schießt, ist das nicht ungefährlich. Vormittags sind viele ältere Menschen zu den Gräbern unterwegs. Jogger und Schulkinder nutzen um diese Zeit ebenfalls die Friedhofswege“, haben Jutta und Ulrich Giese beobachtet.
Präzise Beschreibungen
Ob es notwendig ist, Elstern, Karnickel, Krähen oder sogar Füchse zu schießen, stellen die Gieses nicht in Frage. Ihnen geht es vor allem darum, dass bei der Jagd keine Menschen in Gefahr geraten. „Warum kann man den Friedhof nicht für einige Stunden sperren und nur dann dort jagen?“, fragen die Anlieger.
Die aktuellen Schießeinsätze bei laufendem Friedhofsbetrieb betrachten sie als problematisch und haben sich darüber bei allen Fraktionen der zuständigen Bezirksvertretung IV (Borbeck) und des Rates beschwert. In ihrem Schreiben schildern sie präzise, wann die Schüsse sie aufgeschreckt haben.
Es muss eine Entscheidung geben
Die Gieses belassen es aber nicht bei der Beschwerde, sondern geben den Ortspolitikern gleich eine Anregung mit – so wie es der Paragraf 24 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen vorsieht: „Die Bezirksvertretung IV empfiehlt dem Rat der Stadt Essen: Der Rat der Stadt Essen möge beschließen: ‚Die Stadt Essen widerruft als zuständige Behörde das Jagdrecht auf den städtischen Friedhöfen.‘“
Damit wäre die Lage klar geregelt. „Zu mindest muss es eine Entscheidung geben, wie sich Förster und Jäger in den Jagdrevieren, die der Stadt gehören, verhalten müssen“, wünscht sich Ulrich Giese.
"Jagd auf dem Terrassenfriedhof"
„Als Bürger fühlen wir uns durch die Ausübung der Jagd mit Feuerwaffen auf dem Terrassenfriedhof in unserer Sicherheit (einschließlich der Sicherheit unserer Haustiere) gefährdet und in unserer Ruhe gestört“, heißt es in dem Brief. Diese Belastung treffe alle Anwohner und Besucher städtischer Friedhöfe, auf denen genehmigt gejagt werde. Auch im Schlosspark Borbeck gab es deswegen schon Beschwerden.
Thorsten Drewes, für die Grünen in der Bezirksvertretung IV, hat bereits eine Anfrage zur „Jagd auf dem Terrassenfriedhof“ an die Verwaltung gestallt. Zu einer Antwort war im Rathaus gestern Nachmittag niemand mehr zu erreichen.