Essen-Westviertel. . Die Kunden des City-Fitness-Sportstudios reagieren erbost auf die Folgen der Insolvenz und das sich anschließende Durcheinander: Dürfen sie kündigen oder nicht?
Die Folgen der Insolvenz des Sportstudios „City-Fitness“ an der Altendorfer Straße werden immer deutlicher. Inzwischen mehren sich die Beschwerden, weil die Kündigungen nicht angenommen werden, sondern im Gegenteil sogar noch Jahresbeiträge abgebucht werden. In die Kritik gerät auch Insolvenzverwalter Georg Kremplin.
So hatte der Rechtsanwalt versichert, dass seit Dezember keine Jahresbeiträge mehr abgebucht werden. Manfred T., jahrelanger Kunde bei City-Fitness, hat jedoch das Gegenteil erlebt: „Am 10. Februar wurden mir 259 Euro von meinem Konto abgebucht. Es stimmt also nicht, was der Insolvenzverwalter sagt.“ Manfred T. hat den Beitrag wohl zurück buchen lassen, „aber wahrscheinlich holen sie sich das Geld erneut“. Seine Kündigung hat er jetzt per Einschreiben an „City-Fitness“ geschickt. „Einen anderen Ansprechpartner habe ich ja nicht. Ich habe nie von City-Fitness etwas über die Insolvenz gehört. Dass ich nun Mitglied bei Go!-Fitness bin, weiß ich nur aus der Zeitung.“
Urteil des Oberlandesgerichts Hamm zu Fitnessstudio-Verträgen
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Geradezu flehentlich liest sich der Brief von Fabian E.: „Bitte helfen Sie als Zeitung den Leuten. Wir sind verzweifelt. Ich kenne viele Leute, für die es nicht möglich ist, immer ins sieben Kilometer von City-Fitness entfernte Kray zu fahren.“ Viele verlören jetzt ihr Hobby: „Nach Kray kommen sie nicht, hängen aber im Vertrag bis 2016. Einen zweiten Vertrag können sie sich nicht leisten.“
„Verwundert und verärgert“ ist Frank Haberland über die Aussage des Insolvenzverwalters, die Insolvenz und Verlagerung seien kein Grund für eine fristlose Kündigung. Er meint, dass es von den Umständen des Einzelfalls abhänge, ob ein Recht auf außerordentliche Kündigung bestehe. Ein Kriterium dürfte die Entfernung vom Wohnort nach Kray sein.
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Viele Mitglieder setzen auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamm (17U 109/91), nachdem ein Vertrag sofort kündbar sei, wenn ein Fitnessstudio innerhalb des Stadtgebiets umzieht. Eine Änderung der versprochenen Leistung oder eine Abweichung sei nur dann erlaubt, wenn diese für den Kunden zumutbar sei.
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Die Prüfung jedes Einzelfalls durch einen Rechtsanwalt empfiehlt auch Verbraucherberaterin Tiana Preuschoff. „Man muss die Allgemeinen Geschäftsbedingungen prüfen lassen, ob ein Sonderkündigungsgrund besteht. Ein Sonderkündigungsrecht kann nur bestehen, wenn im Einzelfall der Besuch des Partnerstudios unzumutbar ist.“ Die Prüfung kostet hier 30 Euro.
Die Verbraucherzentrale, Hollestraße 1, ist unter der Telefonnummer 64 95 74 01 zu erreichen.