Essen-Kettwig. In Laupendahl entstehen auf einem Grundstück neben der Klinik zwei Gebäude im Flachdachstil. Das passe nicht in die Siedlung ein, so die Anlieger.
„Quadratisch, praktisch, gut“, „Schuhkarton“, „Legoklötze“: Die Bezeichnungen für die mehrstöckigen Flachdachhäuser mit Staffelgeschoss sind vielfältig, zum Teil spöttisch. Nicht jeder kann sich mit dieser Architektursprache anfreunden und wirft dem Baustil eine gewisse Uniformität vor. Auch den Anwohnern der Charlottenhofstraße stößt ein solcher Neubau neben der Fachklinik Auf der Rötsch sauer auf.
16 Eigentumswohnungen entstehen dort, die Bauarbeiten schreiten seit dem Herbst zügig voran. „So ein gewaltiges Bauprojekt kam für uns alle überraschend, wir sind auf dem Bauschild von zwei Doppelhäusern ausgegangen“, sagt Dr. Ralf Sczepan. Er ist Vertreter einer kürzlich gegründeten Anwohnerinitiative, die sich gegen eine weitere Bebauung der Laupendahler Siedlung mit Häusern dieses Baustils wehren möchte.
Bürger machen auf problematische Verkehrssituation aufmerksam
Sie seien nicht frühzeitig über dieses Projekt informiert worden, so der Vorwurf der Anlieger. „In eine aus Einfamilienhäusern bestehende Siedlung kann man doch nicht einfach so ein Großbauprojekt setzen“, sagt Sczepan. Die Anlieger bezweifeln, dass die Infrastruktur der Siedlung diese Wohnbebauung aushalte. „Jeder hat doch zwei bis drei Fahrzeuge. Wo sollen die parken?“ Da reiche die zur Anlage gehörende Tiefgarage wohl nicht aus, so Sczepan. Die Charlottenhofstraße ist eng, die Bürgersteige nur zum Teil vorhanden, die Seitenstraßen schma le und kurvig: „Wir befürchten, dass hier alles zugeparkt wird.“
Bedenken, die die Bürger bei einem Bürgerdialog mit Vertretern der Verwaltung – Ronald Graf (Amt für Stadtplanung) und Dieter Schmitz (Bauaufsicht) – vortrugen. CDU-Ratsherr Guntmar Kipphardt, stellvertretender Vorsitzender des Stadtplanungsausschusses, moderierte. „Wir haben erklärt, was es mit dem Paragrafen 34 der Bauordnung auf sich hat und warum hier das Einfügungsgebot gilt“, so Kipphardt.
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Die Kriterien des Einfügungsgebotes sind vorgeschrieben
Wobei einfügen eben nicht heiße, alle neu zu bauenden Häuser müssten nun ein Satteldach haben, „weil alle anderen dies auch haben“. Die Kriterien seien vorgeschrieben. „Das ist laufendes Geschäft der Verwaltung, nicht Sache der Politik“, erklärt der CDU-Ratsherr. Eine Gestaltungssatzung, so der Politiker, sei kein adäquates Mittel. „Welche Gestaltung soll gelten? Alle haben verklinkerte Häuser? Alle ein Satteldach?“ Das sei nur in wirklich homogenen Siedlungen möglich. Auf die verkehrliche Lage werde man aber ein Auge haben, versichert Kipphardt.
Das wichtigste Prinzip ist das Einfügungsverbot
Wo es keinen Bebauungsplan gibt, regelt § 34 Baugesetzbuch die Ausführung von Bauvorhaben. Das wichtigste Prinzip dieser Vorschrift ist das Einfügungsgebot.
Die Baubehörde prüft, ob vier Parameter, nämlich die Art der Nutzung (Wohnen, Gewerbe etc.), das Maß der Nutzung (Kubatur, Bauhöhe), die Bauweise und die überbaute Fläche stimmen.
Die nähere Umgebung als Rahmen für die Art der Nutzung fällt dabei heraus.
„Gegen dieses Vorhaben können wir nichts machen. Aber wir werden aufmerksam jede weitere Bautätigkeit in der Siedlung begleiten“, kündigt Ralf Sczepan an.
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