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Wegen Vergewaltigung steht ein 33-jähriger Essener vor dem Landgericht. Er soll im April eine 14-Jährige am S-Bahnhof in Kettwig sexuell genötigt haben. Der Angeklagte hat bereits eine dreijährige Haftstrafe wegen Vergewaltigung verbüßt.

Ein 33-jähriger Essener muss sich seit Mittwochmorgen wegen Vergewaltigung vor dem Essener Landgericht verantworten. Er soll am 22. April ein 14-jähriges Mädchen am S-Bahnhof Kettwig-Stausee zunächst mit einem Messer bedroht, es anschließend in eine Seitenstraße gedrängt und sie vergewaltigt haben.

Es war etwa 2 Uhr, als das Mädchen am Bahnhof auf einen Freund wartete, mit dem sie sich verabredet hatte. Bevor die Bahn einfuhr, soll sich der Angeklagte dem Mädchen von hinten genähert und ihr ein Messer an den Hals gehalten haben. Laut Anklageschrift zwang er sie dann, in die Charlottenstraße zu gehen. Dort musste sich die 14-Jährige ausziehen. Als das Mädchen die Fahrgäste aussteigen hörte, schrie sie laut um Hilfe. Der Angeklagte soll sie in ein Gebüsch gestoßen und ihr den Mund zugehalten haben. Dann griff er nach ihren Brüsten und fuhr mit seiner Hand in ihre Hose, so die Anklageschrift weiter.

Zeuge ließ sich nicht einschüchtern

Der 33-jährige Angeklagte muss sich seit Mittwoch vor dem Essener Landgericht wegen Vergewaltigung verantworten. Foto: Oliver Müller
Der 33-jährige Angeklagte muss sich seit Mittwoch vor dem Essener Landgericht wegen Vergewaltigung verantworten. Foto: Oliver Müller © Unbekannt | Unbekannt

Ein Zeuge hatte das Wimmern des Mädchens gehört und forderte den 33-Jährigen auf, von ihr abzulassen. Auch als der Angeklagte drohte, ihm in den Bauch zu schießen, ließ sich der mutige Zeuge nicht einschüchtern. Schließlich ließ der Angeklagte von dem Mädchen ab, raubte aber noch ihr Handy. Auf der Charlottenstraße hielt das Mädchen wenig später ein Fahrzeug an, dessen Insassen die Polizei riefen.

Der Angeklagte hat den Vorwurf der sexuellen Nötigung eingeräumt. An den Raub des Handys könne er sich aber nicht erinnern. Dabei ist der 33-Jährige kein unbeschriebenes Blatt: Bereits 2002 war er wegen Vergewaltigung und Körperverletzung zu drei Jahren und zwei Monaten verurteilt worden. 2009 wurde er erneut wegen sexueller Nötigung zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr verurteilt. Die Staatsanwaltschaft strebt nun die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung an. Das Urteil wird am 2. November erwartet.