Essen. .

Der Prozess wegen sexueller Nötigung gegen einen 43-jährigen Bauarbeiter endete vor dem Essener Amtsgericht mit einem Freispruch. Einer Frau sollte er die Brüste berührt haben, so die ursprüngliche Angabe. Das vermeintliche „Opfer“ muss die Verfahrenskosten tragen.

Zum Schluss sagte die 40-Jährige nichts mehr, stand in den Augen des Essener Schöffengerichts sogar als Täterin da. Den 43 Jahre alten Bauarbeiter, der die Frau an der Essener Universität sexuell genötigt haben soll, sprach es folgerichtig frei. „Wir glauben ihm“, sagte Richterin Daniela Riedl.

Das Amtsgericht legte sogar die Verfahrenskosten dem „Opfer“ aus Mülheim auf, so sehr war es von der Unschuld des Angeklagten überzeugt. Der Frau droht ein Verfahren wegen falscher Verdächtigung.

Am 28. Januar hatte der Angeklagte auf dem Gelände der Uni Bauarbeiten durchgeführt. Um 17 Uhr, so die Anklage, soll er die Mülheimerin, die für einen Wachdienst Streife ging, zu Boden geworfen und einige Sekunden lang ihre Brüste berührt haben. Erst als sie ihn biss, sei er geflüchtet.

Der Angeklagte weist die Vorwürfe zurück. Er erzählt, wie er die Frau an jenem Tag im Raucherbereich der Uni getroffen habe. Drei Zigaretten hätten sie zusammen geraucht, die Frau habe viel erzählt. Etwa sieben Meter weiter habe ein Bodenleger gearbeitet. Kurz habe die Frau ihm noch ihr Büro gezeigt.

Private Sachen erzählt

Ob er sich vorstellen könne, warum sie ihn anzeigte? „Ich glaube, sie hat sich mehr erwartet. Sie erzählte, ihr Mann gehe fremd. Sie hat sehr private Sachen erzählt“, berichtet der Angeklagte. Der Bodenleger hatte zwar keine Details gehört, sah aber kein Zeichen der Gewalt bei den beiden: „Als sie im anderen Raum waren, habe ich sie lachen gehört.“ Über die Frau spricht er schlecht. Er erzählt, dass die Handwerker an der Uni sich zwei Wochen nach dem Vorfall weigerten, weiter zu arbeiten, falls sie in der Nähe sei. Provokativ, nennt er sie: „Sie suchte Kontakt und versuchte, einen Mann anzufassen.“

Den Freispruch für den Angeklagten zementierte dann das „Opfer“. Morgens war die Frau nicht da, hatte ihrer Anwältin erzählt, sie habe keine Ladung. Dann sicherte sie ihr telefonisch zu, schnell nach Essen zu fahren. Sie kam nicht, schaltete wohl das Handy aus. Ans Festnetz ging sie nicht. Erst als Richterin Riedl mit der für die Zeugin unbekannten Gerichtsnummer anrief, ging sie zwar dran, gab den Hörer aber an ihren Mann weiter und ließ sich verleugnen. Als sie nach der Drohung mit der Polizei endlich kam, schwieg sie, um sich nicht selbst einer „falschen Verdächtigung“ zu bezichtigen.