Lünen. .
Es sind nicht immer nur Frauen die Opfer sexueller Übergriffe. Was da im Pausen- und dann im Umkleideraum einer großen Imbisskette nachts um 2 Uhr einem 19-jährigen Mitarbeiter geschah, war in des Wortes Bedeutung eine handgreifliche sexuelle Nötigung. Der 43-jährige Ex-Kollege, der wegen des Vorfalls entlassen wurde, erhielt eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und muss 80 Stunden gemeinnützig arbeiten.
Dem Schöffengericht erzählte der Angeklagte eine völlig andere Version, er habe nur die Hosentaschen des jungen Kollegen abtasten wollen, weil er ihn verdächtigte, einige Zigaretten aus seiner Schachtel gestohlen zu haben.
Die Staatsanwältin und Gericht glaubten dem jungen Mann, der überhaupt keinen Grund hatte, seinen Kollegen zu belasten, und ihn zunächst nicht einmal anzeigen wollte. Nachdem der 19-Jährige den Angeklagten um eine Zigarette gebeten hatte, wollte er ihm diese in den Mund stecken. Dabei rückte er an ihn heran, strich ihm durch die Haare und streichelte ihm unter dem T-Shirt den Rücken, wollte zwischen dessen Beine greifen und versuchte die Hose des jungen Mann zu öffnen. Das Opfer wollte sich losreißen, schaffte es bis zum Umkleideraum, wurde aber vom Angeklagten gegen die Wand gedrückt.
Hose geöffnet
Der Angreifer hatte schon seine eigene Hose geöffnet, tat das beim Kollegen und manipulierte dessen Glied.
Zum Glück störte ein weiterer Kollege die massive Nötigung und ein anderer Mitarbeiter, der das Opfer weinend antraf, brachte ihn mit seinem Pkw nach Hause und überredete den jungen Mann, den Vorfall dem Chef zu melden und zur Polizei zu gehen.
Das Schöffengericht hielt die Mindeststrafe von einem Jahr für ausreichend und setzte sie für den Ersttäter zur Bewährung aus. Die Staatsanwältin hatte sogar ein Jahr und zehn Monate beantragt.