Es ist ein Albtraum für jede Frau: Nachts um 22 Uhr allein an der Haltestelle, plötzlich kommt ein Mann, der sich unwiderstehlich findet.
Seine üblen Liebesschwüre bekräftigt er mit Küssen und Streicheln. Für das Schöffengericht unter Vorsitz von Amtsrichterin Daniela Riedl ist sein Verhalten Anlass genug, ihn psychiatrisch untersuchen zu lassen.
Zeugin weint
Die 36-jährige Zeugin weint, wenn sie von der Tat erzählt. Abends gegen 22 Uhr stand sie am 14. April in Huttrop an der Haltestelle. Eine halbe Stunde musste sie warten, weil der Bus gerade weg war. Da kam für sie überraschend der 27-Jährige. Er habe ihr einige Sachen erzählt, deutet sie im Gerichtssaal an. Sie habe ihn abgewehrt: „Ich sagte, ich bin verheiratet, habe Kinder.” Laut Anklage setzte er sich zu ihr, umarmte und küsste sie, hielt sie fest.
Anklage: Er küsst und streichelt sie
Sie wehrt ihn wieder ab. Doch sie habe keine Chance gehabt: „Da war keiner, der mir helfen konnte.” Der 27-Jährige küsst sie weiter, so die Anklage. Er soll versucht haben, sie ins Gebüsch zu zerren, setzt sie auf einen Stromkasten. Laut Anklage streichelt er trotz wiederholter Abwehr über der Jeans ihre Oberschenkel und begleitet seine Aufdringlichkeiten mit Liebesschwüren: „Ich kann ohne dich nicht sein. Du bist so lieb.” Und sexuell eindeutig: „Merkst du nicht, wie scharf ich auf dich bin?” Schließlich kommt der Bus. Sie fährt weg, alarmiert die Polizei.
Noch heute Angst
Der Abend hat bei der 36-Jährigen tiefe Spuren hinterlassen. „Ich hatte Angst”, sagt sie. Noch heute lasse sie sich von einem ihrer Kinder begleiten, wenn es dunkel wird. Verteidiger Helmut Timm wirft zwar die Frage auf, ob die angeklagte sexuelle Nötigung in diesem Fall die juristisch zwingende „Erheblichkeit” erfülle. Doch Richterin Riedl scheint daran nicht zu zweifeln. Nach einem Rechtsgespräch gibt sie das psychiatrische Gutachten in Auftrag und bricht den Prozess ab. „Sie machen auf das Gericht den Eindruck”, erklärt sie dem Angeklagten, „dass bei Ihnen eine psychische Erkrankung besteht.” -ette