Essen. .
Die I. Essener Strafkammer hat Verfahren um illegale Sportwetten nach 20 Prozesstagen wegen Ermittlungsrückständen ausgesetzt. Bereits zu Beginn der Woche waren die Hauptangeklagten aus der Untersuchungshaft entlassen worden.
Der Prozess um illegale Sportwetten und manipulierte Geldspielautomaten ist geplatzt. Die I. Essener Strafkammer setzte das Verfahren am Donnerstag nach rund 20 Prozesstagen aus, weil Staatsanwaltschaft und Polizei aus Sicht des Gerichtes noch umfangreich ermitteln müssen. Kein Ruhmesblatt für die Ermittler.
Bereits am Montag hatte das Gericht unmissverständlich klar gemacht, was es von den Ermittlungen hielt (wir berichteten). Die Kammer rügte, dass ihr Beweismaterial vorenthalten worden sei, das möglicherweise für die Angeklagten entlastend sein könnte. Deshalb sah sie keinen dringenden Tatverdacht mehr, hielt die Haftbefehle für „unverhältnismäßig“ und entließ auch die drei Hauptangeklagten aus der Untersuchungshaft. Zwölf Angeklagte, flankiert von bis zu drei Verteidigern, mussten sich seit dem 14. Februar vor der I. Strafkammer im eigens für sie umgebauten Schwurgerichtssaal verantworten. Vorgeworfen wurde der türkischstämmigen Familie I. aus Altendorf, ein Imperium aus illegal platzierten Sportwetten und manipulierten Geldspielautomaten in Teestuben und Internetcafes aufgezogen zu haben. Die Ermittler sprachen von groß angelegter Steuerhinterziehung, mit einem Umsatz von 120 Millionen Euro innerhalb von zwei Jahren.
Erst in der vergangenen Woche war dem Gericht durch die Vernehmung des Ermittlungsleiters Frank Draganski bekannt geworden, dass es auch Durchsuchungen in Belgien gab. Außerdem klafft in den Akten eine Lücke von mehreren Monaten zwischen der Vernehmung von V-Männern und dem offiziellen Beginn der Ermittlungen. Die Staatsanwälte Sabine Vollmer und Peter Gehring betonten zwar, das für das Verfahren wichtige Beweismaterial sei vorgelegt worden. Doch damit überzeugten sie die Kammer am Montag nicht mehr. Es müsse im Interesse der Sachaufklärung weiter ermittelt werden, betonte Richter Edgar Loch den Beschluss der Kammer.