Vergleich mit Land. 53 Ladenlokale wurden in Essen seit 2004 dichtgemacht. Stadt sieht sich auf der sicheren Seite: Anweisung von der Bezirksregierung.
Ein Essener Betreiber von Wettbüros hat vor dem Landgericht Dortmund 200 000 E Schadenersatz erstritten, weil die Staatsanwaltschaft Essen ihm 2004 drei Büros geschlossen hatte. Jetzt will er auch für die weiteren Schließungen im Jahr 2006 entschädigt werden. Insgesamt betrieb er sieben Annahmestellen für Sportwetten eines Anbieters auf Malta.
Im Zuge der seit Jahren laufenden Diskussion um das Glücksspielmonopol des Staates hatten Polizei und Staatsanwaltschaft im März 2004 drei Annahmestellen für Sportwetten durchsucht und Computer beschlagnahmt. Ende 2005 stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein. Seither läuft die Schadenersatzklage, die mit einem Vergleich inzwischen rechtswirksam beendet ist: Das Land NRW zahlt für seine Strafverfolgungsbehörde.
"Damit ist es erneut gelungen, einen umfangreichen Schadensersatz zu Gunsten eines privatrechtlichen Sportwettvermittlers durchzusetzen", sagt der auf solche Verfahren spezialisierte Anwalt Guido Bongers. Er prophezeit den Kommunen in NRW "Schadensersatzansprüche in Hunderten von Fällen, sollten sich die Ordnungsverfügungen zur Schließung als rechtswidrig erweisen". Allein in Essen sind 2004 sieben und in einer zweiten Welle 2006 47 private Wettbüros geschlossen worden.
Die Stadt sieht diesen Ansprüchen bisher gelassen entgegen. Vor den Verwaltungsgerichten hatten die Ordnungsvefügungen bisher Bestand. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat erst im März entschieden, dass auch nach der seit Januar geltenden Neuregelung des staatlichen Sportwetten-Monopols Ordnungsbehörden den Betrieb privater Wettbüros weiter verhindern dürfen. Das mit Spannung erwartete letzte Wort zum Glücksspiel-Monopol spricht demnächst der Europäische Gerichtshof.
Selbst wenn Schadenersatzklagen erfolgreich wären, kämen auf die Stadt wohl keine Ansprüche zu. "Wir haben damals auf Anweisung der Bezirksregierung gehandelt", sagt Stadt-Sprecher Detlef Feige. "Nach dem Verursacherprinzip ist das Land Gegner solcher Ansprüche." Und selbst wenn: Die Stadt ist haftpflichtversichert.