Essen. Hartz IV und kein Ende: Während höchstrichterlich jetzt nach dem Sinn und Unsinn der Hartz-IV-Regelungen gefahndet wird, gibt es vom Landessozialgericht NRW in Essen eine weitere Entscheidung, was Schulbücher angeht. So hat eine Familie mit zehn Kindern keinen Anspruch auf eine Extrahilfe.
Das Landessozialgericht NRW in Essen hat eine weitere Entscheidung getroffen, was den Zuschuss für Schulbücher in Hartz IV-Familien betrifft. Danach hat, auch wenn zehn und mehr Kinder in einer Familie leben, die mit Hartz IV zurecht kommen muss, diese Großfamilie keinen Anspruch auf eine zusätzliche Beihilfe für den Kauf von Schulbüchern.
Dies entschied jetzt das Landessozialgericht Essen (LSG), vor dem zwei Kinder einer dreizehnköpfigen Großfamilie auf eben diese zusätzliche Unterstützung geklagt hatten. Die Eltern müssen für jedes der zehn schulpflichtigen Kinder im Jahr 40 Euro Lernmittelbeitrag bezahlen. Geld, das die Familie nicht aufbringen konnte.
Schulbuchkauf gehört nicht zum Mehrbedarf
Neben der Erwerbsminderungsrente des Vaters und dem Kindergeld bekommt die Familie von der ARGE eine monatliche Regelleistung von 1339,99 Euro.
Die zuständige ARGE hatte sich bereit erklärt, der Familie für diese 400 Euro ein rückzahlbares Darlehn mit jeweiliger Tilgung von 50 Euro monatlich zu gewähren, was aber abgelehnt wurde.
Das LSG stellte fest, dass der Schulbuchkauf nicht zum sogenannten „Mehrbedarf” gehöre, für den es zusätzliche Mittel gebe. Die Regelungen über die Grundsicherung für Arbeitslose, so der 4. Senat, trügen dem Bedarf der Familie hinreichend Rechnung, zumal ihnen auch ein Darlehn mit niedriger Tilgung angeboten worden sei.
Inzwischen habe auch der Gesetzgeber reagiert und es würden Schülern jährlich zusätzliche Leistungen gewährt.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (Az: 4 S 121/07)