Essen. Zu lebenslanger Haft wegen Mordes verurteilte das Essener Schwurgericht am Mittwoch den Wattenscheider Mehmet N. (29). Er hatte am 16. Dezember in der Dorstener Fußgängerzone seine getrennt von ihm lebende Ehefrau erstochen. Das Kind der beiden hatte die Tat miterleben müssen.

Der Wattenscheider Mehmet N. (29) muss lebenslang hinter Gitter. Er hatte am 16. Dezember in der Dorstener Fußgängerzone seine getrennt von ihm lebende Ehefrau erstochen. Richter Andreas Labentz sprach von einer äußerst brutalen Tat. Der Angeklagte habe seine Ehefrau, "man muss es so sagen, regelrecht geschlachtet". Zeugen hatten ähnlich drastisch formuliert: "Er hat sie wie ein Schaf geschlachtet." Lebenslange Haft hatte zuvor auch Staatsanwalt Hans-Christian Gutjahr gefordert. Vor dem Essener Schwurgericht sah die Verteidigung dagegen einen Totschlag und hielt sieben bis acht Jahre Haft für ausreichend.

Nach 13 Verhandlungstagen warf der Ankläger dem 29-Jährigen in seinem Plädoyer vor, er habe mit „absolutem Vernichtungswillen“ gehandelt und sich „zum Herrn über Leben und Tod gemacht“. Das Motiv sah er im Besitzdenken des Angeklagten. Mehmet N. habe es nicht hingenommen, dass sich seine 27 Jahre alte Frau von ihm getrennt habe und ins Dorstener Frauenhaus geflüchtet sei. Da habe er wahr gemacht, was er der Frau direkt, aber auch gegenüber ihren Geschwistern, zuvor mehrfach angedroht habe: Dass er ihr den Kopf abschneiden werde.

Vor den Augen des Kindes

Nachmittags um 16 Uhr hatte Mehmet N. vor den Augen seines acht Jahre alten Sohnes auf die Frau eingestochen. Als sie am Boden lag, schnitt er ihr die Kehle durch und spuckte laut einer Zeugenaussage vor ihr aus. Danach soll er die Sterbende beschimpft haben: „Das hast du verdient, du Schlampe.“ Zielgerichtetes und planvolles Vorgehen bescheinigte Gutjahr dem Angeklagten. Sein Motiv sei von niedrigen Beweggründen geprägt.

Zwei Brüder und die Schwester der Getöteten nahmen am Prozess als Nebenklägerinnen persönlich teil. Nach einer kurzen Pause mussten sie auch am Mittwoch wieder einmal erleben, dass der Angeklagte zu ihnen herüberlachte. Hämisch wirkte es, wie er dabei den Kopf schüttelte. Die Anwältinnen der Familie schlossen sich dem Strafantrag des Staatsanwaltes an. Allerdings forderten sie außerdem, auf die besondere Schwere der Schuld zu erkennen. Das würde eine vorzeitige Haftentlassung von Mehmet N. erschweren.

"Todesurteil verstreckt"

Rechtsanwältin Sonja Arpay sah in Mehmet N. den „Vollstrecker eines Todesurteils“. Dass er die Kontrolle über seine Frau verloren habe, sei für ihn „unerträglich“ gewesen. Deshalb habe er ihr „jedes Lebensrecht abgesprochen“. Rechtsanwältin Cornelia Hermann glaubte nicht, dass es Mehmet N. bei der Suche nach seiner Frau um die Kinder gegangen sei. Tatsächlich hätten die Kinder Angst vor ihm, wollen ihn nicht mehr sehen: „Angst vor dem Vater, der die Mutter tötete“.

"Sorge um die Kinder"

Emotionen, die Verteidiger Siegmund Benecken zurückwies. Wenn das Bochumer Jugendamt dem Angeklagten ermöglicht hätte, seine Kinder zu sehen, dann wäre es nicht zu der Tat gekommen, behauptete er. Er rief das Schwurgericht zu Sachlichkeit und Professionalität auf. Ausschließlich um die Kinder sei es Mehmet N. gegangen. Als seine Frau ihm diese auch in der Fußgängerzone verweigerte und sogar sagte, es seien nicht seine Kinder, sei es in ihm zur Explosion gekommen.

Verteidiger will sieben Jahre Haft

Einen von langer Hand geplanten Mord verneinte Benecken: „Wenn er töten will, geht er doch nicht um 16 Uhr in die mit Menschen gefüllte Dorstener Fußgängerzone.“ Die vorherigen Morddrohungen seien im Spaß geäußert worden, keinesfalls ernst gemeint gewesen. Er forderte eine Verurteilung lediglich wegen Totschlags im Zustand verminderter Schuldfähigkeit. Sieben oder acht Jahre Haft reichten aus.

In seinem letzten Wort äußerte der Angeklagte sein Bedauern. „Es tut mir leid, was passiert ist.“