Essen. Eine neue „Ehrenordnung“ ist jetzt beschlussreif und soll Korruption schon im Ansatz verhindern. Sehr genau nimmt man es bei Geschenken und Einladungen. Unerwähnt bleiben aber kompliziertere Probleme wie etwa das mögliche berufliche „Unterbringen“ von Kindern und Verwandten bei der Stadt und bei Stadttöchtern.
Sie kommt in bewegten Zeiten auf den Tisch, die neue Ehrenordnung für die Essener Politiker im Rat und den Bezirksvertretungen. Motiviert ist sie nicht zuletzt durch den Skandal bei den Entsorgungsbetrieben, wo neben anderen Unregelmäßigkeiten auch die Pflege der politischen Landschaft vorkam; zum Beispiel durch das schwunghafte Verteilen kostenloser Karten für die Fußball-Bundesliga.
Sollte der Rat die Ehrenordnung beschließen, wäre dies künftig zumindest nicht mehr unkontrolliert möglich. „Die Annahme von Frei- und Dauerkarten oder Gutscheinen, die einen Wert von 50 Euro übersteigen, sowie die wiederholte Annahme vom gleichen Geber ist dem Oberbürgermeister anzuzeigen“, heißt es da in Paragraf 7, der das Thema Einladungen regelt.
Die Anzeigepflicht dürfte faktisch bedeuten, dass jemand sich entweder an die Regel hält oder schweigt und hofft nicht aufzufallen. Kaum zu erwarten ist, dass sich jemand die Blöße gibt und beim Stadtoberhaupt um Erlaubnis etwa für eine kostenlose Dauerkarte bittet. Das, zumal der OB verpflichtet ist, jährlich über solche Anliegen Bericht zu erstatten.
Lebenspartner müssen bei Einladungen im Regelfall zu Hause bleiben
50 Euro soll künftig auch die Schallgrenze bei Bewirtungen sein. Alles darüber sei „als nicht mehr angemessen anzusehen“. Wenn man nicht gerade für drei isst und trinkt (was allerdings vorkommen soll), dann dürfte somit der Besuch von Treffs wie „Reden mit Essen“ auch Politikern und Spitzenbeamten weiterhin erlaubt sein. Eine Einladung in eines der höherpreisigen Essener Restaurants hätte jedoch wohl spätestens nach dem zweiten Gang ihr Ende zu finden.
Gleich ganz zu Hause bleiben bei Einladungen sollen übrigens Lebenspartner von Politikern. Eine Ausnahme könne bei „Repräsentationsveranstaltungen der Stadt Essen“ gewährt werden. Wer Gatte oder Gattin unbedingt mitnehmen will, hat dies dem Ältestenrat des Rates anzuzeigen.
Geschenke dürfen nur maximal 25 Euro wert sein
Strenge Regeln auch beim Thema Geschenke: Sie dürfen nur 25 Euro kosten, alles darüber soll für den korrekten Politiker tabu sein. „Höherwertige Geschenke, dessen Ablehnung gegen die Regeln der Höflichkeit verstoßen würde, sind unverzüglich dem Oberbürgermeister zuzuleiten“, heißt es. Wer ein teureres Geschenk unbedingt behalten will, muss den Marktwert „an die Stadtkasse entrichten“ - abzüglich der 25 Euro Freibetrag.
Schon in der alten Ehrenordnung mussten Politiker angeben, an welchen Firmen sie beteiligt sind und welche Grundstücke sie in Essen besitzen. So soll verhindert werden, dass sie - absichtlich oder nicht - Entscheidungen treffen, die ihren finanziellen Interessen dienen.
Nicht Gegenstand der Ehrenordnung - weder der alten noch der neuen - ist ein Thema, das gerade in letzter Zeit für einigen Ärger sorgte: Kinder und Verwandte von Politikern in Diensten der Stadt oder der städtischen Töchter. Ein weites, komplexes Feld, das offenbar als schwer regelbar gilt.