Essen.
Anvertraut hatten die Wohnungseigentümer dem 40-Jährigen aus Essen-Stadtwald ihre Hausverwaltung, ihre Konten für die Rücklage. Doch dieses Vertrauen missbrauchte er. Nach eigenem Geständnis vor der XII. Strafkammer am Landgericht Essen schädigte er seine Kunden um 954.000 Euro.
Im Schaden erfasst sind insgesamt 693 Fehlbuchungen zwischen Juli 2011 und Mai 2013. Ein Großteil diente aber nur dazu, Lücken des einen Kontos mit dem Geld vom Konto einer anderen Eigentümergemeinschaft auszugleichen. Ein Schneeballsystem, mit dem Summen verschoben werden und zum Schluss ein großes Loch zurück bleibt. Volker Schröder, der Verteidiger des 40-Jährigen, schätzt den tatsächlichen finanziellen Schaden auf rund 250.000 Euro.
Im Auftrag des Mandanten hatte der Anwalt die Veruntreuung der Kundengelder am 4. Juni 2013 bei der Staatsanwaltschaft angezeigt. Die ersten Wohnungseigentümer hatten sich da schon gemeldet, nachdem sie die Manipulationen auf ihren Konten entdeckt hatten. Eine Eigentümergemeinschaft in Borbeck hatte sogar Fehlbuchungen in Höhe von 434.000 Euro zu beklagen. Meist lag die Schadenshöhe bei mehreren zehntausend Euro.
Immobilienfirma seit 2008
Der gelernte Bergmechaniker und spätere Zeitsoldat hatte seine Immobilienfirma 2008 gegründet. Geld will er damit nicht verdient haben, am Ende seien immer Verluste geblieben. Als ihm dann 2011 ein Wohnungsunternehmen kündigte, das von ihm 600 Wohnungen verwalten ließ, hätte er in den Kontomanipulationen die einzige Möglichkeit gesehen, die Gehälter seiner Mitarbeiter zu bezahlen. Ein Schöffe der XII. Strafkammer bezweifelte, dass ein Geschäftsmann wirklich so handele. Verteidiger Schröder wies das zurück: „Sein Fehler war, dass er die Mitarbeiter nicht sofort entlassen hat. Er hat aber gehofft, dass es wieder besser wird. Er ist nicht der erste Geschäftsmann, der diesen Fehler macht.“ „Und nicht der letzte“, ergänzte Richter Oliver Greff.
Der Angeklagte will auch 200.000 Euro aus eigenen Mitteln aufgebracht haben, um die Firma zu stützen. Sein Verteidiger meint, dass der Mandant nur 1400 Euro für private Zwecke genutzt hätte. Das lässt Richter Greff dann doch nicht unkommentiert stehen. Eine Spende von 3500 Euro für einen Reitverein aus den Konten der Eigentümer sei doch wohl auch eher privat veranlasst.