Essen. Ein Exhibitionist aus Burgaltendorf entschuldigte sich am Montag im Amtsgericht bei den Eltern eines sieben Jahre alten Mädchens. Das Kind hatte der 30-Jährige in Bergerhausen auf einen Trampelpfad gelockt, um dort onanieren. Die Richterin folgte den Aussagen des Mädchens im Urteil.

Ein Albtraum: Frühmorgens lockte ein Exhibitionist im Essener Stadtteil Bergerhausen eine Siebenjährige auf einen Trampelpfad, zeigte sich ihr in sexuell eindeutiger Pose. Am Montag verurteilte ihn das Amtsgericht Essen deshalb zu neun Monaten Haft mit Bewährung. Außerdem muss der 30-Jährige 3000 Euro als Anrechnung auf ein Schmerzensgeld zahlen.

In seinem letzten Wort hatte sich der Angeklagte bei den Eltern des Kindes entschuldigt. Eine Antwort bekam er nicht. Denn im Sinne der Anklage hatte er die Tat nur zum Teil gestanden, so dass Amtsrichterin Cornelia Trappe am Montag das Mädchen vernehmen musste.

Aussage geändert

Über eineinhalb Jahre liegt die Tat zurück. Geprägt wurde das Verfahren durch die wechselnden Aussagen des nicht vorbestraften Angeklagten. Schriftlich hatte er früher mehr eingeräumt als in seiner ersten Aussage im Prozess. Denn im April hatte Amtsrichter Ertan Güven erstmals gegen den Burgaltendorfer verhandelt. Damals wich er von seiner schriftlichen Einlassung ab, wollte nicht einmal mehr sein Geschlechtsteil vor dem Kind hervorgeholt haben.

Dabei sprach die Beweislage gegen ihn. Nachvollziehbar und detailreich hatte die Siebenjährige schon bei der Polizei erzählt, dass der unbekannte Mann sie auf ihrem Schulweg angesprochen hätte. Auf dem Trampelpfad hätte er ihr fünf Euro angeboten und vor ihr onaniert. Sie hätte sich dann losreißen können. „Bitte, noch zwei Minuten“, hatte das Kind sich eine Äußerung des Mannes gemerkt.

Siebenjährige beschrieb Auto des Täters

Die Angaben des Mädchens zum Auto des Mannes führten schließlich zur Festnahme. Hinzu kam, dass er sich einer Bekannten anvertraut hatte. Bei ihr sprach er auch von seinen Fantasien mit Kindern. Das meldete sie der Polizei.

Der erste Prozess war im Frühsommer gescheitert, der Vorsitz im Gericht wechselte später. Richterin Trappe musste jetzt die Zeugen noch einmal vernehmen. Sie lobte vor allem die Aussage der Siebenjährigen, der sie in ihrem Urteil folgte: „Das war eine sehr glaubhafte Aussage. Sie hat nicht nur nachgeplappert.“ Strafmildernd erkannte die Richterin an, dass der Angeklagte eine Therapie begonnen hat.