Essen.

Was Eltern kleiner Kinder fürchten, es wurde im vergangenen Jahr im Essener Stadtteil Bergerhausen wahr: Ein Exhibitionist lockte eine Siebenjährige vom Schulweg auf einen Trampelpfad. Vor dem Amtsgericht Essen räumt der Angeklagte die Vorwürfe am Mittwoch nur zum Teil ein.

30 Jahre alt, ledig, keine Kinder. Bislang ist der Burgaltendorfer ein unbescholtener Mann. Er könne sich nicht erklären, was er da gemacht habe, ließ er erklären. Laut Anklage hatte er am 3. Juli 2013 das Mädchen morgens auf dem Schulweg angesprochen. Geld soll er angeboten haben. Dann soll er die Siebenjährige auf einen Trampelpfad gelockt, sich die Hose geöffnet und onaniert haben. Als das Kind weglaufen wollte, soll er es am Arm festgehalten haben. „Bitte, noch zwei Minuten“, gab das Mädchen bei der Polizei als seine Äußerung an. Danach sei sie endgültig weggerannt. Die Polizei kam dem 30-Jährigen schnell auf die Spur. Einerseits hatte er sich einer Bekannten anvertraut. Er schäme sich sehr für die Tat. Die Bekannte zeigte Courage und informierte die Polizei.

Kind beschrieb das Firmenfahrzeug

Aber auch die Angaben des Kindes brachten die Fahnder weiter. Die Siebenjährige hatte für ein gutes Phantombild gesorgt und sein Firmenfahrzeug gut beschrieben.

Vor Gericht stellt der Angeklagte aber Teile der Aussage des Kindes in Frage: Er habe es nicht angefasst, kein Geld angeboten und auch nicht onaniert. Es gibt Widersprüche zu seiner schriftlichen Erklärung im Ermittlungsverfahren. Jetzt will er nicht mal mehr sein Geschlechtsteil herausgeholt haben, weil er „eine doppelte Hose“ getragen hätte. Was das sei? „Eine lange Unterhose“, erklärt er. Warum er diese mitten im Sommer anzog, erklärt er nicht.

Zur Verurteilung wegen eines Sexualdeliktes reicht das Geständnis nicht aus. Amtsrichter Ertan Güven wird an einem weiteren Tag das Kind hören müssen. Eine Tortur. Die Mutter sagt, dass ihre Tochter psychologisch behandelt werde und voller Ängste sei. Aber Verteidiger Nikolai Odebralski bleibt dabei, dass sein Mandant nur das gestehe, „was wirklich war“. Zwischendurch geht er Nebenklageanwalt Götz Herich scharf an und kritisiert die Ladungsliste des Gerichts. Irgendwann haut Richter Güven mit der Hand auf den Tisch und fordert Sachlichkeit: „Wir sind doch nicht im Fernsehen.“