Essen. . Die Essener Verkehrs-AG (EVAG) soll deutlich weniger Fahrgäste mit Gehbehinderungen befördern, als nach Düsseldorf gemeldet. Das Land hat die Ausgleichszahlungen deshalb um 2,7 Millionen gekürzt. Die Evag klagt dagegen. Betroffen sind auch andere Verkehrsbetriebe.
Die Essener Verkehrs-AG (EVAG) und das Sozialministerium in Düsseldorf steuern auf Konfrontationskurs. Hintergrund: Das Haus von Sozialminister Guntram Schneider hat die Bezirksregierung angewiesen, Zuschüsse zu kürzen, die dem Verkehrsunternehmen als Ausgleich für die kostenlose Beförderung von gehbehinderten Fahrgästen gezahlt werden.
Im Raum steht der Vorwurf, die EVAG habe getürkte Zahlen vorgelegt, denn der finanzielle Ausgleich wird auf der Basis von Fahrgastzählungen ermittelt, die der Verkehrsbetrieb selbst alle zwei Jahre durchführen lässt. Die EVAG weist den Vorwurf zurück. „Wir können das nicht so stehen lassen und klagen vor dem Verwaltungsgericht“, so der Vorsitzende des Aufsichtsrates, SPD-Ratsherr Wolfgang Weber. Denn für das kommunale Unternehmen geht es dabei nicht allein um die eigene Reputation, sondern um bares Geld: In der Kasse fehlen im laufenden Geschäftsjahr nun nicht weniger als 2,7 Millionen Euro.
Kommunalaufsicht erkennt lediglich eine Quote von 3,79 Prozent an
9,53 Prozent - diesen Anteil an gehbehinderten Fahrgästen hatte die EVAG nach Düsseldorf gemeldet. Das Sozialministerium ordnete daraufhin eigene Zählungen an. Sechs Stichproben wurden nach Angaben der Bezirksregierung erhoben, bei vier davon seien „erhebliche Verstöße“ gegen die Richtlinien für das Erstatten von Fahrkosten festgestellt worden. Die Folge: Auf Anordnung des Ministeriums erkannte die Kommunalaufsicht statt des von der EVAG gemeldeten Fahrgastanteils von 9,53 Prozent lediglich eine Quote von 3,79 Prozent an. Diese entspricht dem Landesdurchschnitt. Entsprechend geringer fällt der finanzielle Ausgleich aus, den das Land der EVAG zahlt.
Welcher Art Verstöße bei den besagten vier Stichproben festgestellt worden seien, konnte die Bezirksregierung auf Anfrage nicht beantworten. So oder so: Die Evag zweifelt das Ergebnis an. Sechs Zählungen seien viel zu wenig.
"Ergebnis kann niemals repräsentativ sein"
Verwundert zeigt man sich bei der EVAG über die Auswahl der Stichproben-Fahrten. So seien die Kontrolleure morgens um 7.30 Uhr von Burgaltendorf zum Hauptbahnhof gefahren und wieder zurück. „Das Ergebnis der Zählungen kann niemals repräsentativ sein“, so Aufsichtsratschef Wolfgang Weber.
Dies zu klären dürfte nun Aufgabe des Verwaltungsgerichtes sein. Die EVAG steht dort übrigens nicht alleine. Nach Angaben der Kommunalaufsicht sind im Regierungsbezirk Düsseldorf drei weitere Verkehrsbetriebe betroffen, die ebenfalls Klage eingereicht haben. Um welche Betriebe es sich handelt, teilte die Aufsichtsbehörde auf Anfrage nicht mit.