Essen. . Die aus dem Fernsehen bekannte Rechtsanwältin Nicole Nickisch zog gegen die Stadt vor Gericht, weil sie sich bei der Hundesteuer über Gebühr zur Kasse gebeten fühlte. Die Richter gaben der Kommune Recht.

Frei nach Loriots Erkenntnis „Ein Leben ohne Mops ist möglich, aber sinnlos!“ schaffte sich die aus dem Fernsehen bekannte Rechtsanwältin Nicole Nickisch (RTL-Serie: „Familien im Brennpunkt“) neben ihren beiden Golden Retriever- Hündinnen auch einen Mops an. „Schluss mit lustig“ war für die ambitionierte Züchterin aber, als die Stadt für ihre drei Lieblinge 624 Euro Hunde- beziehungsweise Zwingersteuer forderte. Dafür zog die hübsche Juristin in der Überzeugung, dass es sich um „eine willkürliche Luxussteuer“ handele, mal in eigener Sache ihre Robe an und wandte sich an das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen.

Das Ergebnis war aus ihrer Sicht allerdings frustrierend: Der Vorsitzende Richter ließ gestern keinerlei Zweifel daran, dass die Klage gegen die Kommune aussichtslos war. Daraufhin zog die Advokatin ihren Antrag zurück.

Stadt fordert für Mops 156 Euro

Die Essener Mustersatzung für Hundesteuer ermöglicht es nicht gewerblich tätigen Züchtern, statt der Hundesteuer für jedes Tier eine Zwingersteuer zu entrichten. Dann dürfen sie für eine dreifache Jahresgebühr von dreimal 156 Euro, also 468 Euro, in einem Gehege so viele reinrassige Tiere einer Art halten, wie sie wollen. Im Zwinger am Lanterweg in Kettwig hätte die hobbymäßig züchtende Anwältin für diese Gebühr also beliebig viele Golden- Retriever versorgen dürfen.

Nun machte aber noch der tapfere Mops „Idgie“ den beiden stolzen Damen mit den klingenden Namen „Breezes of Sansibar Amazing African Pemba“, gerufen Pemba, und „Orange Dream of Redpine“, bekannt als „Breeze“, das Territorium streitig. Und für diesen kleinen drolligen Mops forderte die Stadt eigenständige 156 Euro. Ohne „Züchterrabatt“ wären es sogar insgesamt 756 Euro gewesen.

Zwingersteuer nur für reinrassige Hunde einer Rasse

Zu Recht habe die Stadt den Mops extra bewertet, meinten die Richter. Denn von einer Zwingersteuer können nur die Züchter reinrassiger Hunde einer Rasse profitieren. Und ein Mops ist nun mal kein reinrassiger Golden Retriever. Und mit dem gesunden Menschverstand eines Loriot kommt man vor Gericht kaum weiter.

Die rechtlichen Vorgaben sind nun einmal eindeutig: Am Wortlaut einer Vorschrift kommen Richter und selbst Anwälte nicht vorbei. Und die Beantwortung der Frage, ob sich Mops und Golden Retriever gut vertragen und sich friedlich einen Zwinger teilen, ist juristisch ohne Belang.

Anwältin versäumte gegen Beitragsbescheid vorzugehen

Die Klage stand schon formell auf überaus wackeligen Beinen. Die hundeliebende Juristin hatte es nämlich versäumt, gegen den maßgeblichen Beitragsbescheid vorzugehen. Das bleibt zukünftig aber ohne Konsequenzen. Denn die Anwältin zog privat und mit Kanzlei nach Ratingen-Hösel. Dort muss sie ohnehin weniger für ihre Tiere zahlen, auch wenn es in Ratingen gar keine Zwingersteuer gibt.

Dafür vermehren sich die Golden Retriever prächtig. Eine Hündin hatte unlängst einen Wurf mit zehn Welpen. Ein scheinbar lohnendes Geschäft: Pro Welpe sind 1400 Euro fällig. Auch wenn dafür viele Ausgaben abgehen wie Futter, Tierarztkosten und mehr. Zum Beispiel verlangt der Besitzer eines zuchtfähigen Rüden für tierische Liebesdienste satte 1000 Euro. Und das ohne jede Garantie dafür, dass der Sex auch einen vorweisbaren Erfolg zeitigt.

Aktenzeichen: 18 K 4999/12