Essen. Eine 57-jährige Essenerin hat ihre vierjährige Stieftochter umgebracht. Mit Schlägen, Tritten, einer Gehhilfe und einem Kochlöffel muss die Frau auf das Kind eingeprügelt haben. Das Gericht billigte am Donnerstag ihre Schulunfähigkeit und wies die Frau in die geschlossene Psychiatrie ein.

Essen. Umgebracht hat sie ihre nur vier Jahre alte Stieftochter. Aber strafrechtlich verantwortlich ist die 57 Jahre alte Heike B. nicht für ihre Tat. Das Essener Schwurgericht billigte ihr am Donnerstag Schuldunfähigkeit zu und wies sie in die geschlossene Psychiatrie ein.

Ein Familiendrama schilderte Richter Andreas Labentz in der Urteilsbegründung. Laut schluchzte Heike B., als er ihr Verhältnis zur Stieftochter Sinatou Alina beschrieb: „Sie war ihr ein und alles.“ Die seit vielen Jahren psychisch gestörte Frau hatte 1999 ihren Ehemann, einen Asylbewerber aus Togo, kennengelernt. 2011 heirateten sie, zogen nach Essen. Ein Kind konnte sie nach einer Operation aber nicht mehr bekommen.

Mädchen wurde von dem Essener Paar adoptiert

Den Kinderwunsch erfüllte das Paar sich, als ihr Mann in seinem Heimatland ein Kind zeugte. Sinatou Alina kam nach Deutschland, wurde hier von dem Borbecker Paar adoptiert. Richter Labentz erinnerte daran, wie sehr der Vater sein Kind geliebt hatte, wie sehr auch die leibliche Mutter an dem Mädchen hing: „Aber auch sie wollte ihrem Kind die bessere Chance in Deutschland geben.“ Wie sehr sie unter dem Tod der Kleinen leidet, wurde am Donnerstag deutlich, als sie vergeblich versuchte, den Prozess zu verfolgen. Es ging nicht.

Die Situation eskalierte, als der Vater 2013 wie jedes Jahr für einige Wochen nach Togo flog. Heike B. war damals depressiv, fürchtete, dass ihr Mann sie verlassen werde. In dieser Situation sei es zu einem „fatalen Fehler“, so das Schwurgericht, gekommen: „Sie setzte ihre Medikamente ab, um ihrem Mann zu zeigen, dass sie ohne die Arznei auskommt.“

Nach der Tat Brief geschrieben

Aus einem von ihr nach der Tat geschriebenen Brief ließ sich das Tatgeschehen zwischen dem 28. und 30. Oktober 2013 rekonstruieren. In ihrem Wahn hatte die Borbeckerin Halluzinationen, fühlte sich angegriffen von ihrem Mann, der tatsächlich in Togo war. Und von Sinatou Alina. Gegen diese Angriffe setzte sie sich körperlich zur Wehr. Labentz: „Offenbar hatte sie die falschen Bilder vor Augen.“

Mit Schlägen, Tritten, einer Gehhilfe und einem Kochlöffel muss die 57-Jährige auf das Kind eingeprügelt haben. Sinatou Alina starb an innerlichem Verbluten. Äußere Wunden wies das Kind nicht auf.