Essen/Mülheim.

Keinen Zweifel an der Schuld des Bredeneyers Gereon N. (51) hatte die XXI. Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Essen. Sie verurteilte den Ex-Geschäftsführer der Mülheimer Easy Software AG zu dreieinhalb Jahren Gefängnis, weil er rund 1,2 Millionen Euro veruntreut haben soll.

Als seriöser Geschäftsmann präsentierte sich der im noblen Vorort Bredeney wohnende Manager mehrere Monate lang vor Gericht. Eindeutig wies er den Vorwurf der Anklage zurück, seine Firma durch Scheinrechnungen eines Gladbecker Software-Entwicklers geschädigt zu haben. Allerdings hatte er seine Schuld bereits einmal eingestanden, als er im Sommer 2011 für zwei Wochen in Untersuchungshaft saß. Nur durch das Geständnis, das er später widerrief, kam er damals frei. Aus Sicht des Gerichtes passte es gut zu den Beweisen, die die Ermittler vor der Kammer präsentiert hatten.

Richter Markus Dörlemann erinnerte im Urteil an die finanzielle Notlage, die der gut dotierte Geschäftsführer durchlitt: „Anfang 2009 hatte sich die Vermögenssituation von N. derart verschlechtert, dass er dringend Geld brauchte.“ Anhand seiner Kontoauszüge sah das Gericht, dass auch bei einem hohen Gehalt der Kontostand ins mehrstellige Minus rutschen kann.

Entnahmen als Darlehen deklariert

Gereon N. soll dann die Gladbecker Firma „sbr health it“ eingeschaltet haben, an der er beteiligt war und deren Geschäftsführer er gut kannte. Die kurz vor dem Bankrott stehende Firma solle der „easy software AG“ Scheinrechnungen erstellen, deren Überweisung er dann anordnen werde. Sei das Geld auf dem Konto der Gladbecker gelandet, solle deren Chef Dirk R. (44), der am Montag mitverurteilt wurde, das Geld bar abheben und N. geben.

Diese Masche soll das Einkommen von N. zwischen Anfang 2009 und Ende 2011 immer wieder aufgebessert haben. Richter Dörlemann erinnerte daran, dass die Scheinrechnungen von Geschäftsführer N. immer fast umgehend genehmigt und angewiesen wurden. Dörlemann: „Das geschah ohne Prüfung. Im Geschäftsleben ist das völlig unüblich.“ Dass die Entnahmen bei der Gladbecker Firma später als Darlehen deklariert wurden, nahm das Gericht den Angeklagten nicht ab. Das Gericht stellte klar, dass an eine Rückzahlung des angeblichen Darlehens nie gedacht wurde.