Der Prozess um die mutmaßliche Veruntreuung von 1,2 Millionen Euro durch den früheren Geschäftsführer der Mülheimer Easy Software AG kommt nicht voran. Probleme mit der Ladung einer Schöffin sorgten am Montag dafür, dass vor der XXI. Essener Strafkammer nicht einmal die Anklage verlesen wurde. Schon im Herbst 2013 hatte es beim ersten Prozessauftakt formale Hürden gegeben, die damals nicht zu überwinden waren.

Der in Bredeney wohnende Ex-Geschäftsführer Gereon N. (50), soll die Millionensumme aus dem Vermögen des florierenden Mülheimer Unternehmens an die vor dem Bankrott stehende Softwarefirma „sbr health it“ in Gladbeck umgeleitet haben. Bilanztechnisch soll das Geld durch Scheinrechnungen dieser Firma gedeckt worden sein. Ein Teil des Geldes soll in seiner eigenen Tasche gelandet sein, behauptet die Anklage. Er habe die Mitangeklagten dazu veranlasst, 700 000 Euro in bar abzuheben und ihm zu übergeben. An der Gladbecker Firma soll er mit 28 Prozent beteiligt gewesen sein, ebenso wie sein Mülheimer Aufsichtsratsvorsitzender Manfred A. Wagner, der ihn im Juni 2011 bei der „Easy Software AG“ wegen der Untreue-Vorwürfe entlassen hatte.

Zu Beginn des Ermittlungsverfahrens hatte Gereon N. im Sommer 2011 mehrere Tage in Untersuchungshaft gesessen. Ein Geständnis, durch das er frei kam, widerrief er später. Heute beharrt er darauf, zu Unrecht angeklagt zu sein. Ein Gutachten werde das belegen, wird in Kreisen seiner Verteidigung betont.

Neben Gereon N. müssen sich vier weitere Angeklagte, darunter drei Vorstandsmitglieder der Gladbecker Firma, wegen der mutmaßlichen Untreue vor dem Landgericht Essen verantworten. Sie hatten schon am 9. September im Gerichtssaal Platz genommen, flankiert von jeweils zwei bis drei Verteidigern. Doch damals platzte das Verfahren, weil das Gericht einem der Verteidiger die Ladung zum Termin nicht zugestellt hatte.

Aktuell ist die Neuauflage des Verfahrens nur gefährdet. Das Gericht muss darüber entscheiden, ob es mit der Schöffin weiterverhandeln kann, die ihre Ladung zur Hauptverhandlung fehl interpretiert hatte. So plant sie für mehrere der insgesamt 17 Folgetermine Urlaub, den sie aber noch nicht gebucht hat. Am 7. Februar will das Gericht die Entscheidung über den möglichen Fortgang des Verfahrens verkünden. Geht es in der geplanten Gerichtsbesetzung weiter, könnte die Anklageschrift verlesen werden.