Es war nicht das erste Mal, dass der 41-Jährige wegen Kinderpornografie verurteilt wurde. Um weitere Taten zu verhindern, schickte ihn die V. Strafkammer für fünf Jahre ins Gefängnis und ordnete die anschließende Sicherungsverwahrung an.

Ein Grenzfall, bei dem auch das Gericht betonte, dass es über diesen „massiven Eingriff in die Freiheitsrechte“ intensiv nachgedacht hatte. Der Angeklagte unterscheide sich aber deutlich von dem an Kinderpornografie interessierten Mann, der nur am PC sitze, betonte Richterin Luise Nünning. So hatte er im vergangenen Jahr von dem einjährigen Sohn und der sieben Jahre alten Tochter seiner Freundin selbst Fotos geschossen. Als sexuellen Missbrauch bewertete das Gericht, dass er für ein Bild die Hand des Jungen an seinen Penis gelegt hatte. Außerdem musste er sich für Fotos und Videos verantworten, mit denen er an Internet-Tauschbörsen teilnahm.

Vertrauen erschlichen

Seit 2001 fällt der gelernte Werkzeugschlosser, der über Leipzig, Hamburg und Frankfurt im Jahr 2007 nach Essen gekommen war, mit Vorstrafen wegen Kinderpornografie auf. Bei seinen Umzügen gerät er häufig an Eltern kleiner Kinder, deren Vertrauen er sich erschleicht, um die Kleinen in sexuellen Posen zu fotografieren. Zuletzt hatte das Landgericht Essen ihn 2009 zu einem Jahr und acht Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt. Die Therapie, zu der ihm das Gericht geraten hatte, trat er nie an.

Voll schuldfähig

Psychiaterin Marianne Miller hatte ihn am Dienstag vor der V. Kammer als voll schuldfähig beurteilt. Überrascht hatte sie angesichts der Schul- und Berufslaufbahn des aus schwierigen Verhältnissen stammenden Mannes der Intelligenzquotient von 120. Er habe bei ihr betont, dass er kein Interesse an Geschlechtsverkehr mit Kindern, sondern nur an Fotos von ihnen habe. Angesichts der Vorstrafen mit immer jüngeren Kindern sah sie eine hohe Wiederholungsgefahr. Die Voraussetzungen für die Sicherungsverwahrung lägen auch deshalb vor.

Staatsanwältin Maria Linten schloss sich dem an, forderte sechs Jahre Haft und Sicherungsverwahrung. Verteidiger Clemens Louis beantragte drei Jahre Haft und lehnte die Sicherungsverwahrung ab, weil sie „krassen Fällen“ vorbehalten sei.