Essen. . Restauratorin Gabriele Gilbach hat nach zwei Einbrüchen in ihrem Unternehmen im Essener Ostviertel nicht nur ihre Sicherheit, sondern auch ihre Versicherung verloren. Dabei hat sie nach den Taten gleich mit Tipps der Polizei unter anderem die Fenster mit Gittern versehen.
Unser Bericht über das Trauma bei vielen Einbruchsopfern hat Gabriele Gilbach sehr berührt: Zweimal ist in der Werkstatt der Porzellanrestauratorin im Ostviertel eingebrochen worden. Doch außer ihrem Sicherheitsgefühl hat sie auch ihre Versicherung verloren. „Diese hat zwar die Schäden zunächst übernommen, mir Anfang des Jahres aber gekündigt.“ Und das nach Jahrzehnten, sagt sie: „Ohne einen Grund zu nennen.“
Dabei hat sie gleich nach den Einbrüchen und mit Tipps der Polizei in punkto Sicherheit aufgerüstet, sagt die Restauratorin. So hat sie etwa alle Fenster vergittern lassen. Dass die Inhaberin selbst kaum mehr unternehmen könne, bestätigte ihr kürzlich gar der Vertreter einer anderen Versicherung, erzählt sie. Belohnt wurde ihr finanzieller Einsatz indes nicht. „Ich erhielt eine Absage von der Versicherung“, sagt Gabriele Gilbach.
Beratungen werden angeboten
Mögliche Kündigungen nach Schadensfällen kann sich Christoph Hartmann von der Provinzial Rheinland, die auch Regionalbüros in Essen hat, nicht vorstellen.
„Vielmehr bieten wir Beratung eigener Schadensverhütungs-Experten an, die mit den Kunden etwa vor Vertragsabschluss über mechanische, aber auch elektronische Möglichkeiten wie Einbruchmelde- oder Videoüberwachungsanlagen sprechen.“ Bestimmte Sicherungsvereinbarungen werden auch Bestandteil eines Vertrages, die dann einzuhalten seien: „Den Schaden zu vermeiden ist schließlich im Sinne der Versicherung und des Kunden“, so Hartmann.
Ähnlich argumentiert Martina Faßbender, Sprecherin der Gothaer-Versicherung. Auch bei ihnen nehmen Experten vor Vertragsabschluss eine Risikoanalyse vor, ein Schwerpunkt: Einbruchsschutz. Es könne durchaus Auflagen geben, sagt sie, äußert sich zu Kündigungen nicht, da man jeweils den Einzelfall betrachten müsse.
Suche nach Versicherung ohne Erfolg
In ihrem Fall hat Gabriele Gilbach nach ihren Sicherungsmaßnahmen Anfang des Jahres einen Makler mit der Suche einer neuen Versicherung beauftragt – bisher ohne Erfolg.
Die Restauratorin hat längst selbst Konsequenzen gezogen: „Jeden Samstag und Sonntag schaue ich nach dem Rechten“, in dem Wissen, dass die Polizei nicht ständig dort herfahren könne. Zudem gebe es nun einen aufmerksamen Nachbarn und für ihre Kunden steht auf der Auftragsbestätigung, „dass ich für Schaden, der durch Diebstahl entstanden ist, nicht haften kann“, sagt Gabriele Gilbach, die dennoch ratlos bleibt: Sie sieht sich nicht nur als Opfer des Einbruchs, sondern empfindet die Versicherungs-Kündigung auch als Rausschmiss.
Verbraucher-Tipp für Bürger
Die Verbraucherzentrale kennt Kündigungswellen bei Versicherungen, sagt Sprecherin Elke Weidenbach. Das gebe es etwa bei Gebäude-, Rechtsschutz-, Hausrat- und Haftpflichtversicherungen von Privatleuten – und heiße im Versicherer-Jargon: „Bestände bereinigen“. So habe vor einigen Jahren „die Ergo einmal tausende Verträge beendet“.
Generell könne der Verbraucher bei ordentlichen Kündigungen nichts machen. Doch die Verbraucherschützerin rät, mit der Versicherung zu vereinbaren, dass sie die Kündigung zurücknimmt und der Bürger selbst kündigt. „Es ist schwierig, eine neue Versicherung zu finden, wenn man angeben muss, dass man zuvor gekündigt worden ist.“