Essen/Mülheim. Erst schlug der 21-Jährige in der S-Bahn einen Mann mit einer Bierflasche, dann flüchtete er an der Haltestelle Essen-Frohnhausen. Doch er kam nicht weit, weil er auf einer Treppe stolperte und sich das Bein brach. Die Polizei hat ein Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung eingeleitet.

In einer S-Bahn von Mülheim nach Essen soll ein 21-Jähriger laut Angaben der Bundespolizei am Mittwochabend einem 48-Jährigen eine Flasche Bier vor den Kopf geschlagen haben. Gegen 21.10 Uhr wurde die Bundespolizei von Mitarbeitern der Deutschen Bahn zur Haltestelle Essen-Frohnhausen gerufen.

Nach Angaben eines 35-jährigen Sicherheitsmitarbeiters der Bahn, der mit einem Kollegen in der S-Bahn unterwegs war, kam es in der Bahn zu einem Streit zwischen einem 48-Jährigen und einem 21-Jährigen. Plötzlich schlug der Jüngere dem Älteren eine Flasche Bier vor den Kopf.

Sofort trennten DB Mitarbeiter die beiden Männer, konnten jedoch nicht verhindern, dass der 21-jährige Tatverdächtige zusammen mit einer weiteren, bis dato, unbeteiligten Person, beim Halt des Zuges in Essen-Frohnhausen, flüchtete.

Täter kam zur Behandlung ins Krankenhaus

Sofort verfolgte das Sicherheitspersonal zusammen mit dem Opfer die beiden Männer. Auf der Flucht stolperte der Schläger auf der Treppe zur Nöggerathstraße und brach sich dabei ein Bein. Verletzt ließ ihn sein Begleiter zurück. Der Flüchtige wurde durch einen DB Mitarbeiter und dem Opfer weiter verfolgt.

Auf der Nöggerathstraße stoppte der Unbekannte, drehte sich, besprühte seine Verfolger mit Pfefferspray und entkam. Warum der Unbekannte flüchtete müssen weitere Ermittlungen ergeben. Gegen diesen Mann leitete die Polizei Essen ein Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung ein.

Der 21-Jährige wohnungslose Täter wurde zur Behandlung in ein Essener Krankenhaus eingeliefert. Gegen den bereits wegen Sachbeschädigung und Brandstiftung polizeibekannten Mann wurde ein Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung eingeleitet. Gründen für den Streit sind der Polizei bislang nicht bekannt.