Essen.

Die 400.000 Euro Lotto-Gewinn, die eine 63 Jahre alte Borbeckerin im Klo weggespült haben will, sind bis heute nicht wieder aufgetaucht. Und dabei wird es wohl bleiben, denn die VIII. Strafkammer am Landgericht Essen stellte das Berufungsverfahren gegen die Frau ein.

Mühe gegeben hatte das Gericht sich, aber letztlich war die Klo-Spülung der Frau aus dem Essener Stadtteil Borbeck schwer zu widerlegen. 2011 hatte sie sechs Richtige im Lotto. Rund 1,2 Millionen Euro überwies der Glücksbote auf das Konto, das sie mit ihrem 14 Jahre älteren Mann unterhielt. Wenige Tage später holte sie das Geld ab. Warum? „Ich war immer arm und wollte das Geld zu Hause haben.“ Die Hälfte des Gewinns gehöre zudem ihrem Sohn aus erster Ehe, der dieselben Zahlen getippt hätte und das Geld auf ihr Konto überweisen ließ.

Töchter wollten das Geld haben

Ihr Mann kam danach ins Pflegeheim, ist mittlerweile verstorben. Seine Töchter verfolgten seine Ansprüche weiter, bekamen vor Gericht einen Titel über 280.000 Euro. Als der Gerichtsvollzieher das Geld eintreiben wollte, ging er bei der Angeklagten leer aus.

Vor dem Amtsgericht Borbeck wegen „Vereiteln der Zwangsvollstreckung“ angeklagt, erzählte sie die Klo-Geschichte. Depressiv habe sie schon morgens Sekt getrunken. Am nächsten Morgen habe sie in der WC-Schüssel einen zerrissenen 500-Euro-Schein gesehen. Offenbar habe sie alle 800 Fünfhunderter weggespült. Das Amtsgericht hielt das für nicht widerlegbar und sprach sie frei. In der Berufungsverhandlung hörte das Gericht Zeugen, auch zwei Töchter des Verstorbenen. Es half nicht. Rechtsmediziner Andreas „Quincy“ Freislederer rechnete dem Gericht vor, wie sich vier bis fünf Flaschen Faber-Sekt auf einen 1,61 Meter großen und 96 Kilo schweren Körper auswirken. Aber auch das ließ keinen echten Rückschluss zu, ob die Klo-Geschichte stimmte.

Aus rechtlichen Gründen stellte das Gericht das Verfahren ein. Richterin Annette Rabe fragte die Angeklagte, bis wann sie 4000 Euro Geldbuße zahlen könne. „Bis Montag“, kam leise und schnell die Antwort. Verteidigerin Susanne Rüsken korrigierte. Jetzt muss das Geld bis zum 1. März Zeit aufgetrieben werden.