Essen. . Rund sechs Jahre liegen die Diebstähle der Luxusautos zurück. Und wäre der 42-jährige Litauer im vergangenen Sommer nicht nach Deutschland zurückgekehrt, er wäre immer noch ein freier Mann. So verurteilte ihn das Landgericht Essen. Vier Jahre Haft gab es.
Lange Zeit hatte er sich dem Verfahren entzogen, war nur durch Zufall festgenommen worden. Jetzt muss der 42-jährige Litauer die Konsequenz für 16 gestohlene Luxusautos tragen. Zu vier Jahren Gefängnis verurteilte ihn die II. Essener Strafkammer.
Den Haftbefehl hob das Gericht nicht auf. Richter Andreas Labentz. „Wenn in drei Monaten der Brief in Litauen ankommt, dass er sich in einem deutschen Gefängnis melden muss – dann können wir uns nicht vorstellen, dass er sich wirklich in den Zug setzt und kommt.“ „Auf jeden Fall, auf jeden Fall“, übersetzte die Dolmetscherin die Entrüstung des Angeklagten, aber das änderte nichts.
Schon 2009 hatte Azuolas T. wegen der Autodiebstähle in U-Haft gesessen. Nach sechs Monaten, ohne dass ihm der Prozess gemacht wurde, musste der Haftbefehl damals aber aufgehoben werden. Seitdem galt er als untergetaucht. Erst im Sommer 2013 geriet er in Deutschland in eine allgemeine Verkehrskontrolle der Polizei, flog auf und ging erneut in U-Haft.
Angemietetes Lager in Schönebeck
Im Prozess gestand er die 16 Diebstähle aus den Jahren 2007 bis 2009. In Essen und Düsseldorf hatte er die meist neuen und kostspielig ausgestatteten Autos der Marke BMW gefunden, die er für seinen illegalen Autohandel suchte. Ein Fachmann ist er. Problemlos knackte er die Autoschlösser und überwand die Wegfahrsperren. In einem angemieteten Lager im Essener Stadtteil Schönebeck verbarg er die Wagen und zerlegte sie zum Verkauf.
In Litauen will er mittlerweile eine bürgerliche Existenz gegründet haben. Frau und zwei Kinder, ein eigenes Geschäft mit Reinigungsprodukten. Ob das alles stimmt, steht nicht fest. Bei seiner Festnahme im Sommer hatte er ganz andere Angaben gemacht.
Vor der II. Strafkammer zeigte er sich reumütig. Im letzten Wort bedauerte er, dass er die Gesellschaft geschädigt hätte. Richter Labentz stimmte ihm zu. Denn letztendlich zahlten die Versicherungen den Schaden und erhöhten anschließend die Prämie für alle Autofahrer. So werde durch Autodiebe tatsächlich die Gemeinschaft belastet, betonte Labentz.