Essen. . Schon wieder beschwert sich ein Leser über die Firma Contipark, die den privaten Parkplatz auf der Bahnhofs-Nordseite betreibt. Als er zehn Minuten zu spät vom Geldwechseln zurückkam, heftete schon das teure Knöllchen unterm Scheibenwischer. Er sagt: „Das ist Wucher.“ Nur: Contipark ist wohl im Recht.
Die Beschwerden über die saftigen Knöllchen auf dem nördlichen Hauptbahnhofs-Parkplatz reißen nicht ab. Am Pranger steht mal wieder der private Betreiber Contipark, der an den meisten deutschen Bahnhöfen vertreten ist.
Diesmal geht es um einen Vorfall, der sich Anfang Dezember zugetragen hat. Der betroffene Leser sieht sich als Opfer von „Abzocke“ und empört sich über „Preistreiberei und Wucher sondergleichen“.
Offenbar hat sich der Vorfall so zugetragen: Der Leser muss jemanden abholen und löst am Automaten, der nur passendes Kleingeld und Kreditkarten annimmt, ein 30-Minuten-Ticket für 1,10 Euro - gültig bis 15.26 Uhr. Weil sich die Bahn verspätet, will er ein neues Ticket ziehen. „Ich hatte aber nur zwei 2-Euro-Stücke und wollte im Bahnhof schnell wechseln“, schreibt er.
Es dauerte einige Minuten bis er das nötige Kleingeld hatte
Doch Geldwechseln im Hauptbahnhof scheint nicht so einfach zu sein. Im ersten Laden wird er abgewiesen und anderswo stehen sie in langen Schlangen an. Nach einigen Minuten hat er endlich das nötige Kleingeld beisammen, aber schon um 15.37 Uhr heftet das verblüffend teure Knöllchen unterm Scheibenwischer: 29,60 Euro. Ein Betrag, der sich aus 6,60 Euro (dreifacher Stundensatz) und 23 Euro „Vertragsstrafe“ zusammensetzt - und den Leser schockiert.
Er schreibt sofort Contipark an und erklärt sich bereit, 6,60 Euro zu überweisen. Die „Vertragsstrafe“ hingegen lehnt er ab. Doch Contipark bleibt eisern. In der Antwort vom 23. Dezember heißt es knallhart: „Nach eingehender Prüfung halten wir unsere Forderung aufrecht. Ein abgelaufener Parkschein entspricht der Tatsache eines nicht gültigen Parkscheines.“
Dem Düsseldorfer Rechtsanwalt und Blogger Robert Mehrmann sind die Wut schäumenden Beschwerden über die Contipark-Knöllchen bestens vertraut. Er meint: „Für das Überziehen der Parkzeit um nur wenige Minuten ist eine Vertragsstrafe von z.B. 23 Euro eine unangemessene Benachteiligung. Deshalb muss die Vertragsstrafe nicht gezahlt werden.“
Offenbar kein Contipark-Urteil bekannt, in dem Richter für Verbraucher entschieden hat
Der Leser pocht auf Absatz 6 der „Vertrags- und Einstellbedingungen“ und findet nicht, „schuldhaft“ gehandelt zu haben. Deshalb erwäge er, den Fall gerichtlich klären zu lassen. Ob er damit Erfolg haben wird, steht allerdings auf einem anderen Papier.
Margret Schulte, Leiterin der Essener Verbraucherzentrale, ist nämlich kein Contipark-Urteil bekannt, in dem ein Richter zu Gunsten des Verbrauchers entschieden hat. Zwar könne sie die allgemeine Verärgerung verstehen, doch sie weist den Verbraucher darauf hin, dass es sich um eine private Parkfläche handelt. „Sobald er dort parkt, erkennt er automatisch die Geschäftsbedingungen an.“
Der Blogger-Anwalt wiederum zieht ein sehr persönliches Fazit: Einfach nicht mehr auf Contipark-Parkplätzen parken.