Essen. . Fast alle Ämter der Essener Stadtverwaltung haben über die Feiertage geschlossen. Bürger sollten ihre Behördengänge bis zum Freitag erledigen. Danach gibt es nur noch Notdienste. Eine Übersicht.
Nicht nur die Schulen pausieren, auch die Stadtverwaltung verabschiedet sich am Freitag, 20. Dezember, in die Weihnachtsferien. Bis zum 30. Dezember bleiben fast alle Dienststellen und Ämter geschlossen, die gesamte Verwaltung ist erst wieder ab dem 2. Januar 2014 zu erreichen. Nur für einige Bereiche gelten Sonderregelungen.
So ist das Jobcenter im Notfall für Kunden in finanzieller Not, also bei drohender Mittellosigkeit, an den drei Arbeitstagen während der Betriebsferien in seinen Räumen am Berliner Platz 10 erreichbar: am Montag, 23. Dezember und am Freitag, 27. Dezember, von 8 bis 12.30 Uhr sowie am Montag, 30. Dezember, von 8 bis 15 Uhr.
Auch das Amt für Soziales und Wohnen hat einen Notdienst für die Bereiche „Soziale Dienstleistungen“ und „Unterbringung von Asylsuchenden“ eingerichtet. Der Notdienst wird nur im Gebäude des Jobcenter Essen am Berliner Platz 10 zu folgenden Zeiten angeboten: Am 23. Dezember und 27. Dezember, jeweils von 8 bis 12.30 Uhr sowie am 30. Dezember von 8 bis 15 Uhr. Für die Bereiche „Wohnungsnotfallprävention“ und „Energieversorgung“ erhalten Hilfesuchende telefonische Auskünfte am Montag, 23. Dezember und am Freitag, 27. Dezember in der Zeit von 8 bis 12.30 Uhr, außerdem am Montag, 30. Dezember von 8 bis 15 Uhr unter 88-50152.
Einen gemeinsamen Notdienst haben die Sozialen Dienste und die Jugendgerichtshilfe des Jugendamtes installiert. Er ist am Montag, 23. Dezember, am Freitag, 27. Dezember sowie am Montag, 30. Dezember in der Zeit von 8.30 bis 15.30 Uhr über das Jugendnottelefon unter 26 50 50 erreichbar. Im gleichen Zeitrahmen hält das Jugendamt auch für dringende Vormundschaftsangelegenheiten einen Notdienst unter der Nummer 88-51235 aufrecht. Über das Jugendnottelefon gibt es Hilfe auch außerhalb der Bürozeiten. Dagegen wird für die Dienstleistungen Wohngeld, Elterngeld, Betreuungsgeld und Schwerbehindertenrecht kein Notdienst eingerichtet.
Wer kurz vor der Flugreise in den Süden plötzlich feststellt, dass sein Pass oder Personalausweis abgelaufen ist, kann die Bürgerämter zumindest telefonisch unter 88-33235 anrufen.
Einen eigenen Notdienst hat auch das Standesamt eingerichtet: Sterbefälle können am 23., 27. und 30. Dezember in der Zeit von 8 bis 13 Uhr gemeldet werden. Anzeigen von Geburten werden nur am 27. Dezember von 8 bis 13 Uhr angenommen. Sterbefälle können Bürger außerdem per Fax unter der Rufnummer 88-33481 oder per E-Mail mitteilen.
Ebenfalls im Notfall erreichbar ist die Kfz-, Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde in Steele – allerdings mit eingeschränkter Personalkapazität. Deswegen muss mit erheblichen Wartezeiten gerechnet werden. Die Behörde ist am 23., 27. und 30. Dezember bis längstens 12 Uhr geöffnet. Die Außenstelle Borbeck ist dagegen geschlossen.
Die städtischen Friedhöfe sind rund um die Uhr zugänglich. Eingeschränkte Öffnungszeiten gibt es mur bei den Friedhofsbüros. Geöffnet ist auch der Grugapark zu den üblichen Zeiten von 9 Uhr bis zum Einbruch der Dunkelheit. Die Pflanzenschauhäuser, das Infocenter und der Kleintiergarten sind vom 16. Dezember sind bis zum 3. Januar geschlossen. Nähere Infos zu allen Notdiensten: 88-0.