Essen. Deutlich härter als vom Staatsanwalt beantragt verurteilte das Landgericht Essen am Mittwoch einen 31-Jährigen, der syrische Flüchtlinge gegen Geld nach Deutschland geschleust hatte. Wer Gewinne mit dem Schleusen mache, so der Richter im Urteil, nehme auf Menschenleben weniger Rücksicht.
Bauingenieur Hanna L. (59), Hauptangeklagter aus dem südlichen Essener Heidhausen, wartet nach 21 Prozesstagen immer noch auf sein Urteil. Gegen einen Mitangeklagten machte das Landgericht Essen am Mittwoch im Urteil klar, wie sie das gewerbsmäßige Einschleusen von Ausländern bewertet. Mit drei Jahren Haft gegen Mohamad D. (31) überbot das Gericht Staatsanwalt Thomas Merz um acht Monate.
Das Gewinnstreben der Schleuserorganisationen sei das Gefährliche, führte Richter Jörg Schmitt aus, weil es auf Menschenleben keine Rücksicht nähme. Der Vorsitzende der XV. Strafkammer erinnerte an Schleuser, die Flüchtlinge auf kleine Boote ohne Rettungswesten stecken: „Leute, die Gewinne machen, nehmen weniger Rücksicht auf Menschenleben.“
Syrische Kurden nach Deutschland geschleust
Konkret stellte das Gericht keine Gefährdung der Flüchtlinge in den vier Fällen fest, für die der Syrer verurteilt wurde. Von Griechenland aus hatte der 31-Jährige Kurden aus seiner Heimat nach Deutschland vermittelt. Dabei war er in Ermittlungen von Bundespolizei und Staatsanwaltschaft Essen geraten. Sein Telefon wurde abgehört, die griechischen Behörden nahmen ihn fest.
Verteidigerin Christiane Theile hatte ihn im Plädoyer als selbstlosen Menschenfreund beschrieben. Dagegen sprach das Gericht sich eindeutig aus. Richter Schmitt erinnerte an Telefonate, in denen Mohamad D. sich über andere Schleuser beschwerte, die ihm Kunden abjagten. Erwähnt hatte der Angeklagte am Telefon auch, dass er 1200 Euro pro Flüchtling kassierte. Schmitt nannte einen Mercedes für 22.000 Euro und eine Eigentumswohnung in Syrien für 25.000 Euro: „Woher stammt das Geld dafür?“
Strafmildernd berücksichtigte das Gericht, dass D. natürlich auch helfen wollte. Hanna L., der als Finanzvermittler zwischen zahlenden Angehörigen der Flüchtlinge und den Schleusern gilt, soll sein Urteil auch noch im Dezember bekommen.