Essen. . Hilfe hatte die 41-Jährige sich von der Wahrsagerin versprochen, die „Psychoberatung in allen Lebenslagen“ versprach. Aber zum Schluss war sie nicht ihre Probleme, sondern ihren Schmuck los. Das Essener Amtsgericht hielt nicht viel von dem Hokuspokus und verurteilte die 59 Jahre alte Wahrsagerin zu 1200 Euro Geldstrafe (120 Tagessätze).
Jeder hat natürlich das Recht, eine Wahrsagerin aufzusuchen und dafür Geld zu bezahlen, dass sie ihm aus einer Kristallkugel oder den Handlinien die Zukunft vorhersagt. Eine Garantie für die Erfüllung dieser Prognose gibt es natürlich nicht.
Die 59 Jahre alte Borbeckerin hatte aber eine spezielle Art der Lebenshilfe entwickelt, die für Amtsrichterin Christina Heckmann eindeutig den Tatbestand des Betruges erfüllte. Schlecht hatte die 41-Jährige sich gefühlt und deshalb auf das Inserat in einem Anzeigenblatt reagiert, das Hilfe in allen Lebenslagen versprach. „Ich habe mich so bereden lassen von ihr“, entschuldigt die Zeugin gegenüber der Richterin ihr Verhalten. Denn im Nachhinein schüttelt man den Kopf über ihre Naivität.
Ihren Schmuck, 530 Euro wert, musste sie der Wahrsagerin übergeben und Geld vom Konto abholen: 430 Euro. Das sei notwendig, um sie erfolgreich beraten zu können. Den Schmuck, so kündigte die Wahrsagerin an, wolle sie auf einem Friedhof eingraben. Er werde dort positiv aufgeladen. Später werde sie ihn wieder überreicht bekommen, und die positive Ladung werde sich auf die Frau übertragen.
Schmuck gab sie nicht wieder her
Sie sah die Kette und das Armband aus Gold nicht mehr wieder. Denn schon am nächsten Tag habe sie die 59-Jährige angerufen, um den Schmuck zurück zu bekommen. Doch die Frau habe sich immer verleugnen lassen.
Eine Erfahrung, die auch der Reservierungschef des Arosa-Hotels in Rüttenscheid machen musste. Vom 23. Dezember 2012 bis zum 5. Januar 2013 hatte sie dort ein Zimmer bezogen. Die Rechnung von 1483,90 wolle sie innerhalb von zwei Tagen bezahlen, habe sie versprochen, als das Hotel sie heraus warf. Doch das Geld kam nie an.
Im Hotel kannte das Personal sie bereits. Ausnahmsweise habe man sie im Dezember ohne Vorkasse aufgenommen, weil sie im November alles ordnungsgemäß bezahlt hatte. Als sie aber eine Zwischenrechnung zum 1. Januar nicht beglich und am 5. Januar einen Feueralarm auslöste,trennte sich das Hotel von seinem Gast. Feueralarm? „Wahrscheinlich hat sie wieder ihre Kerzen angezündet“, deutet der diskrete Hotel-Mitarbeiter an, dass sie das Zimmer für spirituelle Sitzungen mit Kunden nutzte. Die Forderung des Hotels an sie in Höhe von 1483,90 Euro beinhaltet übrigens den Einsatz der Feuerwehr: 636 Euro.
Ausbildung bei „meinem allmächtigen Vater“
Die Borbecker Wahrsagerin weist die Vorwürfe zurück, erzählt teils abenteuerliche Geschichten. Zehn Vorstrafen hat sie seit 1996 angesammelt, es geht meist um Betrug oder Schwarzfahren. Hartz IV bezieht sie, denn „von Beratung kann man nicht leben“. Dass sie aus der Hand lesen könne, betont sie. Irgendeine Ausbildung? „Nein. Nur bei meinem lieben, allmächtigen Vater.“
Verteidiger Jörg Pelz beantragt Freispruch. Nie habe seine Mandantin vorgehabt, das Hotel nicht zu bezahlen. Ihr sei aber die Geldbörse gestohlen worden. Und wahrsagen sei ja nicht verboten, betont er. Die Richterin sieht es juristisch differenziert. Der Betrug im Hotel beginne, als sie die erste Zwischenrechnung nicht bezahlte und trotzdem im Zimmer blieb. Und strafbarer Betrug sei, dass sie den Schmuck nicht wie versprochen zurück gab. Dass sie 430 Euro als Honorar kassierte, sei dagegen strafrechtlich ok, wertete die Richterin, „auch wenn wir alle von diesem Stundensatz träumen“.