Essen.

Staatsanwältin Elke Hinterberg hatte die Verurteilung des Mediziners gefordert, doch der VII. Strafkammer reichte die Indizienkette nicht aus. Sie sprach den 63 Jahre alten Arzt aus Rüttenscheid am Montag von dem Vorwurf frei, vor der Wohnungstür seines Nachbarn zweimal Feuer gelegt zu haben.

Die Brände waren Höhepunkt eines Nachbarschaftsstreites. Der psychisch kranke ehemalige Chefarzt hatte von einem seiner Nachbarn eine Wohnung gekauft. Weil er den Kaufpreis noch nicht vollständig bezahlt haben soll, verweigerte der Verkäufer aber die Übergabe. Am 24. November 2012 brannte es abends um 19 Uhr erstmals vor der Tür des Nachbarn. Einen Tag später brannte auch die Sperrholzplatte, die als Ersatz für die Tür eingesetzt worden war.

Autoscheibe eingeschlagen

Verurteilt wurde der Arzt für zwei weitere Delikte, allerdings nur zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen (11.200 Euro). Einmal wegen Hausfriedensbruchs, weil er in die Wohnung des Nachbarn eingedrungen war; außerdem wegen Sachbeschädigung, weil er die Autoscheibe eines anderen Nachbarn eingeschlagen hatte. In diesen Punkten reichten dem Gericht die Beweise.

Die Staatsanwältin hatte den Mediziner auch bei den Brandstiftungen als überführt angesehen. Sie forderte zwei Jahre Haft mit Bewährung und die Unterbringung in der geschlossenen Psychiatrie, ebenfalls zur Bewährung. Ein Bewährungshelfer solle den Angeklagten unterstützen.

Das Gericht folgte aber bei den Bränden dem Freispruchantrag der drei Verteidiger, außerdem wird der Arzt für 79 Tage U-Haft entschädigt. Richter Rudolf Fink forderte ihn aber auf, an sich zu arbeiten. Als verdächtig stuft die Kammer ihn nämlich ein, für eine Verurteilung reiche es aber nicht. „Unfassbar“, kommentierten zwei Nachbarinnen im Saal den Freispruch, „jetzt müssen wir wieder Angst haben“.