Essen. .
Die Frau, die ihren Freund verbrüht hat, wird nicht bestraft. Die VII. Strafkammer am Landgericht Essen sprach sie vom Vorwurf der schweren Körperverletzung frei, weil das Gericht laut Richter Rudolf Fink „Zweifel an ihrer Schuld nicht überwinden konnte“.
Staatsanwältin Birgit Jürgens sah sie dagegen als schuldig an und forderte dreieinhalb Jahre Haft für die 31-Jährige aus dem Essener Südostviertel. Sie hat Revision gegen den Freispruch eingelegt. Verteidiger André Wallmüller hatte ebenfalls Freispruch beantragt.
„Ohne Zweifel steht nur fest, dass der Mann verletzt wurde“, fasste der Richter die Feststellungen der Kammer zusammen. „Alles Weitere ist nicht sicher.“ Weder der Mann noch die Frau hätten unglaubwürdig geklungen. Streit hatte das Pärchen schon länger. Der 34-Jährige sagte, er habe am 13. Juni 2012 auf der Couch mit einem Freund telefoniert. Da hätte sie eine Schüssel voll heißen Wassers auf seine Brust geschüttet. Zehn Prozent seiner Körperoberfläche sind seitdem verbrannt. Die Angeklagte gab an, sie sei mit der Schüssel durchs Wohnzimmer gegangen. Dabei sei es zum Gerangel gekommen, die Schüssel sei ihr aus der Hand geglitten.
Schwacher Dolmetscher
Entscheidend für die Kammer war, dass der Mann erzählte, seine Freundin habe die Tat mit einem Satz eingeleitet: „Du willst mich umbringen, aber bevor du das tust, mache ich es.“ Diesen Satz habe der Gesprächspartner am anderen Ende des Telefons aber nicht gehört, obwohl er ihn hätte hören müssen, sagte Fink. Ob das akustisch zwingend ist, blieb offen. „Blutarm, nicht nachvollziehbar“ sei die Aussage des Verletzten, sagte Fink. Wenn die Angeklagte wirklich gedroht habe, dann „wundert es, dass von ihm keine Abwehr kam“. Bei der Bewertung der Aussagen muss die Kammer über gute Französischkenntnisse verfügt haben, weil der Dolmetscher des ersten Prozesstages offenbar Probleme bei der Übersetzung der aus Kamerun stammenden Beteiligten hatte.
Das Verletzungsbild des Mannes beurteilte das Gericht ebenfalls aus eigener Sachkenntnis. Die von Staatsanwältin Jürgens am ersten Tag angeregte Ladung eines Rechtsmediziners hatte Richter Fink spontan abgelehnt. Dabei sprach er einem erfahrenen Essener Rechtsmediziner des Uni-Klinikums auch noch in dessen Abwesenheit öffentlich Sachkenntnis ab.