Essen. Der Schweizer Hooligan, der einem Polizisten von hinten eine volle Bierflasche auf den Kopf geschlagen hatte, wurde zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Die Tat ereignete sich am Essener Hauptbahnhof am Rande des Derbys zwischen RWE und Wuppertal. Der 26-jährige Ultra entschuldigte sich tränenreich.

Der Schweizer Hooligan, der einem Essener Polizisten eine Bierflasche auf dem Kopf zerschlagen hatte, muss nicht ins Gefängnis. Das Amtsgericht Essen verurteilte den 26 Jahre alten Bankangestellten aus Bern zwar wegen gefährlicher Körperverletzung zu zwei Jahren Haft, setzte die Strafe aber zur Bewährung aus.

Beim Viertligaspiel Rot Weiss Essen gegen den Wuppertaler SV am 10. Mai hatte der Schweizer sich mit Wuppertaler Freunden getroffen und bei der Anreise zum Stadion am Essener Hauptbahnhof den Polizisten angegriffen. Staatsanwalt Eberhard Buschmann hatte angesichts aktueller Probleme mit gewaltbereiten Fußball-„Fans“ ein Signal setzen wollen und drei Jahre Gefängnis gefordert. Das Schöffengericht folgte aber den Bewährungsanträgen der beiden Verteidiger Tobias Westkamp und Frank Hatle. Richter Maximilian Kellermann: „Wir würdigen damit seinen Lebenswandel vor und nach der Tat.“ Fast vier Monate lang hatte der Schweizer wegen Fluchtgefahr in U-Haft gesessen.

Der angeklagte Schweizer Hooligan (26) verdeckt sein Gesicht vor Gericht. An seiner Seite: Verteidiger Tobias Westkamp.
Der angeklagte Schweizer Hooligan (26) verdeckt sein Gesicht vor Gericht. An seiner Seite: Verteidiger Tobias Westkamp. © Stefan Wette

Tränenreich bekannte er sein Fehlverhalten und entschuldigte sich beim verletzten Polizeibeamten. Der 41-Jährige nahm die Entschuldigung zwar nicht an: „Was Sie gemacht haben, geht gar nicht. Punkt. Aus.“ Den Urteilsspruch akzeptierte er aber gegenüber dieser Zeitung: „Das Urteil ist angemessen, er ist ja ein junger Mann.“

Die Ursache ist weiterhin unklar

Was den in geordneten Verhältnissen lebenden Angeklagten zu diesem Gewaltausbruch getrieben hatte, blieb auch in der Verhandlung unklar. Klar ist, dass er als Anhänger der Young Boys Bern sich öfter mit Wuppertaler Fans trifft, deren Szene in Polizeikreisen als gewaltbereit gilt. In Deutschland hat er eine kleinere Vorstrafe wegen Widerstandes gegen Polizeibeamte beim Spiel der Wuppertaler gegen den VfL Osnabrück. In der Schweiz ist er dagegen nicht aufgefallen.

Vor Gericht erzählte er, er habe gesehen, wie eine Polizistin seinem Bruder den Kopf verdreht habe. Er habe dem Bruder helfen wollen. Als ein anderer Beamter der Kollegin zur Seite sprang, hätte er diesen abwehren wollen: „Ich schlug mit der Bierflasche zu, wollte ihn aber nicht am Kopf, sondern an der Schulter treffen.“ Richter Kellermann präzisierte die Wucht des Schlages: „Wie mit einem Baseballschläger.“

Verletzter Polizist war vier Wochen dienstunfähig

Die Aussage des verletzten Polizisten nahm einiges an Schärfe aus der Verhandlung. Hatte die Anklage noch davon gesprochen,

Vier Wochen lang war Polizist Harald Lenz (41) dienstunfähig, die große Platzwunde an seinem Kopf musste genäht werden.
Vier Wochen lang war Polizist Harald Lenz (41) dienstunfähig, die große Platzwunde an seinem Kopf musste genäht werden. © Stefan Wette

dass der Beamte bewusstlos zu Boden gegangen sei, stellte er klar: „Ich war nicht bewusstlos. Ich spürte einen Schlag, später sagten Kollegen, dass ich am Kopf blute.“ Vier Wochen lang war er dienstunfähig, die große Platzwunde an seinem Kopf musste genäht werden. Kopfschmerzen habe er nicht gehabt. Während des Einsatzes hatten er und die anderen Polizisten keinen Helm getragen, weil die Stimmung friedlich schien und sie die Wuppertaler nicht aufstacheln wollten.

3000 Euro überreichte Verteidiger Hatle dem Beamten im Saal als Anzahlung aufs Schmerzensgeld. Als Bewährungsauflage ordnete das Gericht noch 1000 Euro für das Hundertwasserhaus am Essener Uniklinikum an. Dann war es soweit, dass die mit zwei weiteren Söhnen aus Bern angereiste Mutter ihren Sohn wieder in die Arme schließen konnte. „Wenn Sie das nächste Mal zum Fußball gehen,“ riet Richter Kellermann dem Angeklagten noch, „dann gehen Sie am Ultrablock besser vorbei und nehmen Platz bei den Familienvätern.“