Essen. Insgesamt sieben verschiedene Nutzungs- und Entgeltordnungen gibt es derzeit bei der Stadt Essen für städtische Einrichtungen - und dazu zahlreiche Ausnahmen. Nun will der Rat eine einheitliche Ordnung verabschieden. Abzusehen ist, dass einige Gebühren deutlich erhöht werden und es zudem weniger Befreiungen gibt.

Schluss sein soll schon bald mit dem schier unübersichtlichen Dickicht von insgesamt sieben verschiedenen Nutzungs- und Entgeltordnungen für städtische Einrichtungen und einer Vielzahl von Ausnahmen. Der Rat will heute eine geschäftsübergreifende „Nutzungs- und Gebührenordnung für die Überlassung städtischer Räume und Einrichtungen an Dritte“ verabschieden. Sie regelt die Gebühren für die Nutzung von Sportplätzen, den Eintritt in Bäder, die Miete von Rathaussälen, Räumen in der Volkshochschule, im Kulturzentrum Schloss Borbeck und einiges mehr. Abzusehen ist, dass einiges teurer wird, so soll die Miete für den Residenzsaal im Schloss Borbeck etwa künftig 480 statt bislang 300 Euro am Tag (plus 60 Prozent) kosten. Auch dürfte es künftig weniger Befreiungen geben.

Keine Angaben über Hochrechnungen

Beendet werden soll mit der Vereinheitlichung der bisweilen schwer nachzuvollziehende Umstand, das für gleiche Leistungen unterschiedlich hohe Gebühren erhoben werden. Nicht zuletzt sollen sich aber auch die Einnahmemöglichkeiten der Stadt verbessern. Was intern vermutlich schon hochgerechnet wurde, darüber gibt es offiziell indes noch keine Informationen.

Ein Stuhl kostet 1 Euro pro Tag, ein Flügel 60 Euro

Welche Auswirkungen die neue Verordnung etwa auf Vereine haben wird, lässt sich nach Angaben der Stadt noch nicht sagen. Unklar sei außerdem, welche Befreiungen bestehen bleiben.

Detailliert aufgeführt sind nicht nur die Gebühren für Räume, Sälen, Hallen und Bäder. Auch die Kosten für die Überlassung von Inventar wird genau geregelt. So soll bei Veranstaltungen die Miete pro Tag und Stuhl 1 Euro oder für Tisch oder Podest je 3 Euro kosten. Eine Stellwand wird mit 15 Euro, eine Beamer mit 50 Euro und ein Flügel oder Klavier mit jeweils 60 Euro zu Buche schlagen.

Ziel der neuen Verordnung, so heißt es in der Ratsvorlage, sei es auch, „keine unentgeltlichen Raumüberlassungen mehr zuzulassen und dadurch die Stadt von immobilienbezogenen Kosten zu entlasten“. Die bislang in den einzelnen Gebührenordnungen geregelte Befreiung von der Zahlung wird nur noch in Ausnahmefällen durch den Oberbürgermeister oder den Vorstand des zuständigen Geschäftsbereich möglich sein. „Es soll ein Wechsel stattfinden von zahlreichen, regelmäßigen Gebührenbefreiungen zu einer grundsätzlichen Gebührenpflicht“, erklärt Pressereferent Stefan Schulze.

Eintrittsgelder für Sportbetriebe werden nicht erhöht

Auch wenn über eine intern wohl bereits kalkulierte Einnahmesteigerung noch Stillschweigen herrscht. So viel ist sicher: Einiges wird teurer durch die neue Verordnung. Der Ratssaal etwa wird für ein bestimmtes Stundenfenster mehr kosten als bislang (1500 Euro für fünf bis zehn Stunden), und auch durch die Vermietung von Schulräumen wird mehr Geld ins Stadtsäckel fließen. Unberührt bleiben indes vorerst die Eintrittsgelder für Sportplätze, Bäder und Volkshochschule, da sie vor nicht allzu langer Zeit bereits angepasst wurden.

Unterschiedlich hoch ist Kostendeckungsgrad je nach Größe eines vermieteten Raums. Bis 60 Quadratmeter beträgt er etwa 45 Prozent (Tarif: 35 Euro, Kosten: 77 Euro), von 61 bis 150 m² sind es 60 Prozent (50/82) und von 151 bis 300 m² sind es 70 Prozent (70/95).